Betreff
Beratung über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur baulichen Veränderung am Bahnübergang Lindern
Vorlage
496/2011
Art
Vorlage

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.06.2011 beantragte die SPD-Fraktion die Aufnahme des Punktes „Bauliche Veränderungen am Bahnübergang Lindern“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 28.06.2011.

 

In der oben genannten Sitzung wurde die Verschiebung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde seitens der SPD-Fraktion ergänzend angeregt, die Anbringung eines Grünpfeil-Schildes an der Signalanlage aus Richtung Randerath kommend zu prüfen.

 

Zu der gesamten verkehrsrechtlichen Situation wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die heute im Bereich des Bahnübergang Lindern vorhandene Verkehrsbeschilderung wurde festgeschrieben (angeordnet) in einem Planfeststellungsbeschluss, den das Eisenbahnbundesamt im Jahr 2006 im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Sicherungstechnik erlassen hat. Der Planfeststellungsbeschluss ist zu vergleichen mit einer Baugenehmigung. Wenn von einer solchen Entscheidung abgewichen werden soll, bedarf es einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses oder es muss gar ein neuer erlassen werden.

 

Die Verwaltung hat immer wieder versucht, zu einer anderen Verkehrsregelung in Lindern zu kommen. Leider ohne Erfolg. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Mönchengladbach, als der für die L 364 zuständige Straßenbaulastträger einer Neuregelung nur dann zustimmen wird, wenn im Bereich der Thomashofstraße drei Fahrspuren mit einer Breite von je 3,25 m geschaffen werden. Eine solche Umbaumaßnahme wäre mit einem Aufwand i.H.v. > 230.000 € verbunden, der von der Stadt Geilenkirchen zu schultern wäre.

 

Dies ist das Ergebnis mehrerer von der Verwaltung veranlassten Koordinierungsgespräche, an denen Vertreter folgender Fachbehörden und Institutionen teilnahmen:

 

-       Bezirksregierung Köln

-       Eisenbahn-Bundesamt

-       Straßenverkehrsamt Kreis Heinsberg

-       Kreispolizeibehörde

-       Landesbetrieb Straßen NRW

-       DB Netz AG

-       GTU Ingenieurgesellschaft (im Auftrag der DB Netz AG tätig)

-       Stadt Geilenkirchen, Tiefbauamt

-       Stadt Geilenkirchen, Straßenverkehrsbehörde

 

Es wird der Stadt Geilenkirchen wohl mittelfristig nicht möglich sein, eine solche Baumaßnahme alleine zu finanzieren. Die Situation ist sicherlich alles andere als zufriedenstellend, aber die beteiligten Fachbehörden würden eine Regelung nicht mittragen, auf der Ampel aus Richtung Randerath kommend einen „Geradeausrichtungspfeil“ nachträglich anzubringen, um es dann dem Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen, bei geschlossener Schranke weiterzufahren in Richtung Würm-Leiffarth. Es könnte dann im Kurvenbereich zu Unfällen führen, wenn auch Verkehr aus der Leiffarther Straße sich zeitgleich in Richtung Thomashofstraße (Linksabbieger) bewegen würde. Die angedachte Regelung, dem Verkehrsteilnehmer selbst die Verantwortung zu überlassen, ist undenkbar.

 

Außerdem besteht die zwingende Vorgabe, dass es unbedingt vermieden werden muss, dass Verkehrsteilnehmer auf den Gleisen – warum auch immer – stehen bleiben müssen. Dies ist beim Grünpfeil aus Richtung Randerath nicht gewährleistet.

 

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass die Fachbehörden außerhalb eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens keiner Änderung der bestehenden Verhältnisse zustimmen werden. Dies gilt für alle vorgeschlagenen Maßnahmen, wie Unterbrechung der durchgezogenen Linien, Geradeauspfeilrichtung auf der Signalanlage aus Richtung Randerath wie auch Grünpfeil-Schild aus dieser Richtung und auch eine Vorampel an der Abzweigung Richtung Brachelen. Darüber hinaus dürften die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nicht konsensfähig sein, da sie zu einer aus Sicht der Fachbehörden nicht hinzunehmenden Verringerung der Verkehrssicherheit führen würden.

 

Die einzig konsensfähige verkehrsrechtliche Problemlösung erfordert wie berichtet die Herstellung einer dritten Fahrspur im Verlauf der Thomashofstraße. Die Maßnahme könnte nur gemeinsam mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW ausgeführt werden. Das Eisenbahnbundesamt wird hierzu ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen. Die derzeitige Kostenkalkulation hierfür beläuft sich auf ca. 230.000 €. Da der Straßenbaulastträger hierfür keine Notwendigkeit sieht, ist er bislang nicht bereit, diese Maßnahme einzuleiten, so dass die Stadt die Kosten aufbringen müsste, wenn sie diese Änderung wünscht und veranlasst.

 

Die Verwaltung wird die örtliche Situation während der Sitzung anhand von Fotomaterial darstellen und auch die rechtliche Situation nochmals erläutern.