Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2394/2021
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) hat die Stadt Geilenkirchen nach Ablauf des letzten Gleichstellungsplans eine Fortschreibung zu erstellen. Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument im Bereich der Personalplanung und wichtiger Teil der Personalentwicklung (das Personalentwicklungskonzept ist der Vorlage nachrichtlich beigefügt).

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen für die Jahre 2021-2025 wird neben einer Bestandsaufnahme und –analyse  eine Prognose über die zu erwartenden Stellenveränderungen geben sowie Zielvorgaben festschreiben und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen  für Bereiche, in denen sie unterrepräsentiert sind,  benennen. Der Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Personalrat dem Gleichstellungsplan zugestimmt. Zudem ist der Gleichstellungsplan nach § 5 Abs. 4 LGG „in Gemeinden und Gemeindeverbänden […] durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.“