Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
2399/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2022 auf 0,74 €(m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche festgesetzt.

 

Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2022 auf 2,96 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.


Sachverhalt:

 

 

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) beigefügt.

 

Gebührenmaßstab

 

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den Quadratmetern der bebauten bzw. überbauten befestigten Flächen auf angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlagen gelangen kann (Flächenmaßstab).

 

Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge abzüglich der anzurechnenden Abzugsmengen (z. B. Gartenbewässerung) bemessen (Frischwassermaßstab in cbm).

 

Annahmen für das Berechnungsjahr 2022

 

Für die Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Niederschlagswassergebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                   2.466.168,70 €

Kostenüberdeckung aus 2019 (anteilig)           - 26.325,00 €

Kostenunterdeckung aus 2020:                           52.955,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                2.492.798,70 €

 

Einheiten (befestigte Flächen)                       3.364.600,00 m²

 

 

b) Schmutzwassergebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                   3.883.411,11 €

Kostenüberdeckung aus 2020:                         - 34.362,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                3.849.049,11 €

 

Einheiten (Frischwasserbezug)                      1.300.000,00 m³

 

 

Gebühren 2022

 

a) Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,74 €/m² (Vorjahr 0,68 €/m²).

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,06 €/m².

 

Die Gebührenanpassung resultiert im Wesentlichen daraus, dass im vergangenen Jahr noch Kostenüberdeckungen aus Vorjahren im Gesamtvolumen von rd. 180.000,00 € berücksichtigt werden konnten; diese stehen für das Jahr 2022 in dieser Größenordnung nicht mehr zur Verfügung.

 

b) Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,96 €/m³ (Vorjahr 2,99 €/m³).

 

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,03 €/m³.