Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
2401/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2022 auf 1,11 €/Frontmeter festgesetzt.

 

Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2022 auf 0,48 €/Frontmeter festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

 

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Straßenreinigung und den Winterdienst beigefügt.

 

Gebührenmaßstab

 

Maßstab für die Berechnung der Benutzungsgebühren sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

 

Annahmen für das Berechnungsjahr 2022

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der beigefügten Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Straßenreinigungsgebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen                                            120.182,01 €

Kostenüberdeckung aus 2020 (anteilig)                                 - 7.700,00 €

Bemessungsgrundlage                                                          112.482,01 €

 

berücksichtigungsfähig Frontmeter                                      101.283 m

 

 

b) Winterdienst

 

gebührenfähige Aufwendungen                                              64.884,12 €

Kostenüberdeckung aus 2020                                                 - 1.200,00 €

Bemessungsgrundlage                                                            63.684,12 €

 

Berücksichtigungsfähige Frontmeter                                    131.379 m

 

 

Gebühren 2022

 

Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,11 €/Frontmeter (Vorjahr 1,11 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.

 

Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der betreffenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,48 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.