Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2022 auf 1,11 €/Frontmeter festgesetzt.
Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2022 auf 0,48 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Straßenreinigung und den Winterdienst beigefügt.
Gebührenmaßstab
Maßstab für die Berechnung der Benutzungsgebühren sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Annahmen für das Berechnungsjahr 2022
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der beigefügten Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a)
Straßenreinigungsgebühr
gebührenfähige Aufwendungen 120.182,01 €
Kostenüberdeckung
aus 2020 (anteilig) - 7.700,00 €
Bemessungsgrundlage 112.482,01 €
berücksichtigungsfähig Frontmeter 101.283 m
b) Winterdienst
gebührenfähige Aufwendungen 64.884,12 €
Kostenüberdeckung aus 2020 - 1.200,00 €
Bemessungsgrundlage 63.684,12 €
Berücksichtigungsfähige Frontmeter 131.379 m
Gebühren 2022
Straßenreinigungsgebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,11 €/Frontmeter (Vorjahr 1,11 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.
Winterdienstgebühr
Unter Berücksichtigung der betreffenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2022 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,48 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.