Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbearfsberechnung 2022 für die Abfallentsorgung
Vorlage
2402/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

120-/240-l-Restabfallgefäß                                                                          75,00 €/Jahr

770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung                                              225,00 €/Jahr

770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung                               450,00 €/Jahr

1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung                                337,50 €/Jahr

1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung                            675,00 €/Jahr

 

b) Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2022 auf 0,27 €/kg Rest- und Bioabfall festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die kommunale Abfallbeseitigung beigefügt.

 

Gebührenmaßstab

 

Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist gem. § 4 der Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen für die Abfallbeseitigung

 

a)      die Art und Anzahl der für das angeschlossene Grundstück bereit gestellten Restabfallgefäße im Erhebungszeitraum (Grundgebühr)

 

b)     das Gesamtgewicht des Restabfalls und des Biomülls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr)

 

Annahmen für das Berechnungsjahr 2022

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Grundgebühr

 

gebührenfähige (fixe) Aufwendungen in 2022:                     1.041.594,95 €

 

Gefäßeinheiten                                                                      13.800 Einheiten

 

b) Gewichtsgebühr

 

gebührenfähige (variable) Aufwendungen in 2022:              1.240.777,40 €

Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren (2019)                                17.268,00 €

anzusetzende (variable) Aufwendungen in 2022                  1.258.045,40 €

 

voraussichtliches Abfallaufkommen

(Restmüll, Biomüll)                                                                4.710.000,00 kg

 

Gebühren 2022

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für die Standardgefäßeinheiten (120-l bzw. 240-l-Restabfallgefäße) für das Jahr 2022 eine Grundgebühr in Höhe von 75,00 €. (Vorjahr 73,00 €).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr damit um 2,00 €/Einheit und Jahr.

 

Für die Restabfallcontainer ergeben sich nach der Systematik des § 5 (1) der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung folgende neue Grundgebühren:

 

770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                      225,00 € (bisher 219,00 €)

770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:                  450,00 € (bisher 438,00 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                   337,50 € (bisher 328,50 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:               675,00 € (bisher 657,00 €)

 

Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheren Ansätzen für Personalkosten und Fahrzeugkosten des Stadtbetriebes, die im Rahmen innerer Leistungsverrechnungen in die Kalkulation mit einzubeziehen sind.

 

Die Gewichtsgebühr beträgt unverändert 0,27 € je kg Rest- und Bioabfall.