Beschlussvorschlag:
a) Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:
120-/240-l-Restabfallgefäß 75,00 €/Jahr
770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung 225,00 €/Jahr
770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung 450,00 €/Jahr
1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung 337,50 €/Jahr
1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung 675,00 €/Jahr
b) Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2022 auf 0,27 €/kg Rest- und Bioabfall festgesetzt.
Sachverhalt:
Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die kommunale Abfallbeseitigung beigefügt.
Gebührenmaßstab
Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist gem. § 4 der Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen für die Abfallbeseitigung
a) die Art und Anzahl der für das angeschlossene Grundstück bereit gestellten Restabfallgefäße im Erhebungszeitraum (Grundgebühr)
b) das Gesamtgewicht des Restabfalls und des Biomülls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr)
Annahmen
für das Berechnungsjahr 2022
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a) Grundgebühr
gebührenfähige (fixe) Aufwendungen in 2022: 1.041.594,95 €
Gefäßeinheiten 13.800 Einheiten
b) Gewichtsgebühr
gebührenfähige (variable) Aufwendungen in 2022: 1.240.777,40 €
Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren
(2019) 17.268,00 €
anzusetzende (variable) Aufwendungen in 2022 1.258.045,40 €
voraussichtliches Abfallaufkommen
(Restmüll, Biomüll) 4.710.000,00 kg
Gebühren
2022
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für die Standardgefäßeinheiten (120-l bzw. 240-l-Restabfallgefäße) für das Jahr 2022 eine Grundgebühr in Höhe von 75,00 €. (Vorjahr 73,00 €).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr damit um 2,00 €/Einheit und Jahr.
Für die Restabfallcontainer ergeben sich nach der Systematik des § 5 (1) der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung folgende neue Grundgebühren:
770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung: 225,00 € (bisher 219,00 €)
770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung: 450,00 € (bisher 438,00 €)
1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung: 337,50 € (bisher 328,50 €)
1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung: 675,00 € (bisher 657,00 €)
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheren Ansätzen für Personalkosten und Fahrzeugkosten des Stadtbetriebes, die im Rahmen innerer Leistungsverrechnungen in die Kalkulation mit einzubeziehen sind.
Die Gewichtsgebühr beträgt unverändert 0,27 € je kg Rest- und Bioabfall.