Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für das Bestattungswesen
Vorlage
2405/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für das Bestattungswesen wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für das Bestattungswesen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Für das Jahr 2022 wird mit gebührenfähigen Aufwendungen in Höhe von 542.291,16 € kalkuliert. Darin enthalten ist ein Fehlbetragsausgleich in Höhe von 30.321,71 €, resultierend aus dem Abschluss des Jahres 2018.

 

Auch in den Jahren 2019 und 2020 haben sich bei den Abschlüssen dieser Einrichtung jeweils Kostenunterdeckungen ergeben. Dies hat seinen Grund u. a. darin, dass in der Vergangenheit neben den stetig steigenden Aufwendungen für das Friedhofswesen auch die aufgrund von Hochrechnungen kalkulierten Fallzahlen in der Realität nicht erreicht wurden, so dass bereits im vergangenen Kalkulationsjahr (2021) ein kalkulatorischer Ausgleich der Kosten nur noch mit einer mäßigen Gebührenanpassung erreichbar war; inzwischen zeichnet sich für das Jahr 2021 jedoch eine erneute Unterdeckung ab.

 

Nachstehend ein Überblick über die Entwicklung der Kosten und Gebühreneinnahmen in den letzten Jahren:

 

 

Jahr

Kosten

Gebührenaufkommen

Status

2019

438.391,56 €

380.357,38 €

Jahresabschluss

2020

500.035,09 €

444.369,69 €

Jahresabschluss

2021

546.098,86 €

510.000,00 €*

Kalkulation

 

*Hochrechnung nach dem Stand vom 30.10.2021

 

Eine Gebührenanpassung ist auch für das Jahr 2022 erforderlich. Ein Sonderposten für den Gebührenausgleich ist nicht mehr vorhanden.

 

Die angepassten Gebührensätze ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Vorlage. Mit diesen Ansätzen wird ein Gebührenaufkommen in Höhe von 541.273,17 € erwartet.

 

Mäßige Gebührenanhebungen in einer Bandbreite von rd. 6-12 % ergeben sich demnach insbesondere bei den Grabnutzungsrechten;  diese resultieren aus einem gestiegenen Personalkostenanteil des Stadtbetriebes, welcher diesem Kostenfaktor zuzurechnen ist.

 

Für die einzelnen Bestattungsvorgänge konnte eine Gebührensenkung im Umfang von jeweils rd.  4,5 % kalkuliert werden.

 

Der Gebührenvergleich (alt/neu) kann der Anlage 3 entnommen werden.