Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 für das Jugendamt
Vorlage
2410/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2022 einzustellen und zu verabschieden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den vom Jugendamt bewirtschafteten Untersachkonten und die mehrjährige finanzielle Entwicklung in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes. Der in der Aufstellung errechnete Saldo zeigt nicht den gesamten Zuschussbedarf des Jugendamtes auf, da Personal- und Sachkosten für die Verwaltung des Jugendamtes nicht ausgewiesen sind. Des Weiteren stehen der Einnahme im Untersachkonto 46490-17100 – Zuweisungen des Landes zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder in eigener Trägerschaft – nicht die entsprechenden Ausgaben für Personal- und Sachkosten gegenüber.

 

Eine extreme Kostensteigerung ergibt sich im Bereich der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von Behinderung bedrohte junge Menschen. Während der im Untersachkonto 45600.76020 für das laufende Jahr bestehende Ansatz von 693.000 € erheblich unterschritten wird, prognostiziert die Verwaltung für 2022 Ausgaben von 1.150.000 €. Hintergrund ist der erhebliche Anstieg der Fallzahlen für den Einsatz von Integrationshelfern (Schulbegleitern). Während im laufenden Jahr zur Zeit der coronabedingten Schulschließungen keine Schulbegleiter eingesetzt wurden, ereilt die Jugendämter der Hilfebedarf jetzt mit großer Wucht, da zu den bereits bewilligten Hilfen noch ein großer Bedarf für seelisch behinderte Kinder, die durch den Lockdown zusätzlich belastet wurden, hinzukommt.