Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen.
Sachverhalt:
Nach Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Abwasserbeseitigung wird zum 01.01.2022 eine Änderung der betreffenden Gebührensatzung erforderlich.
Die Änderungssatzung soll in der folgenden Form beschlossen werden:
4.
Satzung
zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen
vom
…………..
Aufgrund
der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. 2020, S. 916), der §§ 1,
2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. 2019, S. 1029), des § 54 des
Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV.
NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2021 (GV. NRW. 2021,
S. 560, ber. S. 718), sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes vom
Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2021 (GV. NRW 2021, S. 560) und der
Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 15.12.2016
in der zz. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner
Sitzung am 07.12.2021 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen
beschlossen:
Art.
1
Die
§§ 4 Abs. 6 und 5 Abs. 4 erhalten
folgende Fassung:
§ 4
Schmutzwassergebühren
(6)
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,96 €.
§ 5
Niederschlagswassergebühr
(4)
Die Gebühr beträgt 0,74 € je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche.
Art.
2
Die
Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in
Kraft.