Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2021 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.09.0 544800 02.128.01.0 591100 03.242.01.0 531800 03.215.01.0 091100 |
Finanzmanagement u. Rechnungswesen Schadensfälle Aufgrund des Hochwasserereignisses im
Juli 2021 kam es im innerstädtischen Überschwemmungsgebiet zu teils
beträchtlichen Schäden an städtischen Gebäuden und deren Einrichtungen. In den vergangenen Wochen wurden
gemeinsam mit den betroffenen Versicherern und Sachverständigen begonnen, die
entstandenen Schäden aufzunehmen und den erforderlichen Instandsetzungsbedarf
sowie den Bedarf an Ersatzbeschaffungen an bzw. für versicherte Einrichtungen
festzustellen; teils laufen diese Feststellungen noch. In einigen Bereichen wurden bereits
Sanierungen eingeleitet, die in den nächsten Wochen zu Aufwendungen führen
werden, für die die die Stadt Geilenkirchen zunächst in Vorleistung treten
muss. Diese Aufwendungen werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen
mit den Versicherern von dort reguliert und refinanziert. Die Aufwendungen werden über das hier
genannte Konto „544800 Schadensfälle“ abgebildet. Die entsprechenden
Versicherungsleistungen gehen über die Kontierung „459100 Einnahmen aus
Versicherungsleistungen“ ein und gewähren insoweit Deckung zur Leistung der
Aufwendungen. Kurzfristig sind für die Schadens-beseitigungen
Aufwendungen in Höhe von rd. 350 T€ – 360 T€ einzuplanen. Über den
ursprünglichen Ansatz in Höhe von 60.000 € hinaus müssen somit zunächst
zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 € überplanmäßig bereit gestellt
werden. . Deckung Vertragliche Leistungen des Gebäude- und
Inhaltversicherers in voraussichtlich gleicher Höhe. Zivil- und Katastrophenschutz Aufwendungen für Maßnahmen zur Instandsetzung kommunaler
Infrastruktur, sowie Räumung und Reinigung aufgrund der Unwetterkatastrophe
vom 14./15.07.2021 Die Stadt Geilenkirchen hat eine
Soforthilfe des Landes (Billigkeitszuwendung) zur Abmilderung der
finanziellen Lasten aus der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 in Höhe
von 805.508,88 € erhalten. Die Mittel können zur Deckung der
Aufwendungen zur Reinigung und Räumung der betroffenen Gebiete und Räume, für
Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Schadensbeseitigung sowie für die kurzfristige
Instandsetzung von zerstörten bzw. beschädigten Infrastrukturen eingesetzt
werden. Sowohl die eingegangene Zuwendung als
auch die bereits entstandenen sowie die noch entstehenden Aufwendungen sind
aufgrund einer Vorgabe der it.nrw in der Produktgruppe 128 (Zivil- und
Katastrophenschutz) im Bereich der außerordentlichen Erträge bzw.
außerordentlichen Aufwendungen nachzuweisen. Das an dieser Stelle noch einzurichtende
Aufwandskonto muss mit dem o. a. Betrag außerplanmäßig belegt werden. Deckung Die Deckung der Aufwendungen und
Auszahlungen erfolgt aus der erhaltenen Billigkeitszuwendung. Fördermaßnahmen für Schüler Weiterleitung der Landesförderung „Extra-Geld“ Im Rahmen des Projektes „Aufholen nach
Corona“ hat die Stadt Geilenkirchen eine Landesförderung unter der
Bezeichnung „Extra-Geld“ erhalten, welches für Angebote eingesetzt werden
kann, die dem Abbau von Lernrückständen infolge der Corona-Pandemie dienen. Ein Anteil der Mittel ist an das
Gymnasium St. Ursula weiterzuleiten. Der Rest wird den städt. Schulen für
dortige Angebote zugewiesen. Zur Leistung der anfallenden Aufwendungen
und Auszahlungen ist unter der o. a. Kontierung eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung einzustellen. Deckung Die Deckung der Aufwendungen und
Auszahlungen erfolgt aus der erhaltenen Zuweisung. Realschule Netzwerkverkabelung in der Realschule Im Zuge der Digitalisierung ist in der
Realschule eine Neuverkabelung und Erweiterung der Netzwerkinfrastruktur
erforderlich. Es war zunächst vorgesehen, diese ab dem Jahre 2022
durchzuführen. Im Zuge der zurzeit laufenden Sanierung
im Anbautrakt der Schule (Hochwasserschaden)
ist angezeigt, in diesem Trakt bereits im laufenden Jahr im Zuge der
Sanierungsarbeiten ntsprechende Installationen vorzunehmen. Die Kosten für diesen Gebäudeteil wurden
mit 55.000 € ermittelt. Die Mittel sind im Haushalt 2021 nicht
veranschlagt und müssen daher außerplanmäßig bereit gestellt werden. Deckung Die Deckung erfolgt durch
Minderauszahlungen bei folgenden Baumaßnahmen: PSK 03.211.01.0/091100 Erfüllung von
Brandschutzauflagen in der KGS Immendorf , 25.000 € PSK 12.541.01.0/SK 091100 Neugestaltung
des ZOB, 30.000 € |
60.000 € 0 € 0 € 0 € |
300.000 € (überplanmäßig) 805.508,88 € (außerplanmäßig 285.762,00 € (außerplanmäßig) 55.000 € (außerplanmäßig) |
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