Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Neuregelung der freiwilligen Leistung zur
Ausstellung von Schülerjahreskarten für die Sekundarstufen I und II, ausgehend
von den Bemessungspunkten (z. B. zentrale Bushaltestellen, Dorfplätze oder andere
markante Punkte in den Ortschaften bzw. Stadtteilen, und nicht wie bisher von
den jeweiligen Wohnanschriften) ab dem Schuljahr 2022/23 umzusetzen und dem Rat
zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
Auf
den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 12.11.2021 nebst Anlage wird
verwiesen.
Die
Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales,
Sport und Kultur am 10.11.2021 ausführlich die geltende Rechtslage nach dem
Schulgesetz sowie der Schülerfahrkostenverordnung dargestellt. Auf die
diesbezügliche Niederschrift sowie die dort angefügte Präsentation wird
verwiesen.
Bei
den zuletzt in der Öffentlichkeit diskutierten Einzelfällen, bei denen die
gesetzlich festgelegten Entfernungsgrenzen unterschritten sind, musste die
Entscheidung anhand der Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonders
gefährlicher bzw. ungeeigneter Schulweg“ getroffen werden.
Um
diese Beurteilung künftig weitestgehend zu vermeiden, zielt der Antrag darauf
ab, eine über die Anspruchsgrundlagen der Schülerfahrkostenverordnung
hinausgehende Regelung zu schaffen. Ziel soll es sein, für jeden Ort
einheitliche Regelungen für alle Schülerinnen und Schüler zu treffen,
unabhängig von der Länge des individuellen Schulweges.