Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Neuregelung der freiwilligen Leistungen für die Ausstellung von Schülerjahreskarten
Vorlage
2424/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuregelung der freiwilligen Leistung zur Ausstellung von Schülerjahreskarten für die Sekundarstufen I und II, ausgehend von den Bemessungspunkten (z. B. zentrale Bushaltestellen, Dorfplätze oder andere markante Punkte in den Ortschaften bzw. Stadtteilen, und nicht wie bisher von den jeweiligen Wohnanschriften) ab dem Schuljahr 2022/23 umzusetzen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 12.11.2021 nebst Anlage wird verwiesen.

 

Die Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 10.11.2021 ausführlich die geltende Rechtslage nach dem Schulgesetz sowie der Schülerfahrkostenverordnung dargestellt. Auf die diesbezügliche Niederschrift sowie die dort angefügte Präsentation wird verwiesen.

 

Bei den zuletzt in der Öffentlichkeit diskutierten Einzelfällen, bei denen die gesetzlich festgelegten Entfernungsgrenzen unterschritten sind, musste die Entscheidung anhand der Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonders gefährlicher bzw. ungeeigneter Schulweg“ getroffen werden.

 

Um diese Beurteilung künftig weitestgehend zu vermeiden, zielt der Antrag darauf ab, eine über die Anspruchsgrundlagen der Schülerfahrkostenverordnung hinausgehende Regelung zu schaffen. Ziel soll es sein, für jeden Ort einheitliche Regelungen für alle Schülerinnen und Schüler zu treffen, unabhängig von der Länge des individuellen Schulweges.