Betreff
Bericht über das Ergebnis der Einwohnerversammlung vom 30.11.2021 und Verabschiedung der Planung der Von-Mirbach-Straße im Stadtteil Immendorf
Vorlage
2429/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Niederschrift über das Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat berät über die endgültige Ausbauvariante und beschließt diese.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahmenausführung beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 27.10.2021 die erneute Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung und Verbesserung von Straße und Kanal in der Von-Mirbach-Straße im Stadtteil Immendorf beschlossen. Konkret ging es hier um die geänderte Gestaltung des Kreuzungsbereichs mit der Dürener Straße, nachdem die eigentliche Gestaltung des Ausbaus der von-Mirbach-Straße bereits in einer ersten Einwohhnerversammlung vorgestellt wurde.

 

Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

 

In der Einwohnerversammlung am 30.11.2021 wird die Planung umfassend vorgestellt und erörtert. Die Niederschrift der Einwohnerversammlung wird im Ratsinformationssystem im Anschluss an die Versammlung hochgeladen.

 

Die Planung wurde erstmals in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 31.08.2021 (Vorlage 2306/2021) beraten und anschließend in einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Auf Grund der Anregungen aus der Einwohnerversammlung und dem Ergebnis der letzten Sitzung des Rates wurde die Planung für den Ausbau der Straße, konkret die Gestaltung des Einmündungsbereichs der von-Mirbach-Straße auf die Dürener Straße, noch einmal überarbeitet und in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 16.11.2021 (Vorlage 2403/2021) erneut vorgestellt.

 

Die Planungen beinhalten nun die Anlage eines kleinen Parkplatzes seitlich des Kirchwinkels.  Dadurch würde dem Wunsch nach mehr Abstellmöglichkeiten für PKW Rechnung getragen. Hierzu wäre jedoch in größerem Umfang als bisher geplant Grunderwerb notwendig.