Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses über die Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Vorlage
2431/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom  01.12.2021.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln zur Beschaffung und zum Betrieb von Luftreinigungsgeräten für städtische Schulen wurde der als Anlage beigefügte Dringlichkeitsbeschluss vom 01.12.2021 gefasst.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss bedarf der Genehmigung durch den Rat (§ 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW).