Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen zwischen den Straßen Am Weinberg, Scheidehecke und Prof.-Max-Wilms-Straße
Beratung über die während der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Vorlage
510/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Geilenkirchen wird als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 20.07.2011 hat die Planung zwischenzeitlich offen gelegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Es sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Die Bebauungsplanänderung könnte somit verabschiedet werden.