Betreff
Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen
- Beschluss der Veränderungssperre als Satzung gem. § 16 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2447/2022
Aktenzeichen
61 26 34
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage als Satzung zu erlassen.


Sachverhalt:

 

Hintergrundkarte: Amtliche Basiskarte, M.: 1:5.000

    Geltungsbereich des Plangebiets

 

Die Gemeinde kann nach den Vorschriften der §§ 14 ff. BauGB zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen, wenn der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist.

 

Die Veränderungssperre dient dazu, die Planungsabsichten, städtebauliche Ziele und Maßnahmen, der Stadt Geilenkirchen zu sichern und die dieser Planung entgegenstehenden Veränderungen, die derzeit nach dem geltenden Bebauungsplan bauplanungsrechtlich zulässig sind, im Plangebiet zu verhindern.

 

Inhalt der Veränderungssperre ist insbesondere, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Für den Fall des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen (siehe Vorlage 2446/2022), soll analog auch eine Veränderungssperre als Satzung gem. § 16 Abs. 1 BauGB für das im obigen Lageplan umgrenzte Plangebiet beschlossen werden.

 

Die Satzung ist im Entwurf dieser Vorlage beigefügt.