Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2021 wurde die nachstehend aufgeführte überplanmäßige Leistung gem. § 83 GO NRW erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, ggf. Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung u. Deckungsvorschlag |
Ansatz 2021 |
überplanmäßg |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.05.0 SK 543100 USK 02000.65005 |
Zentrale Dienste der
Verwaltung Sonstige
Geschäftsausgaben Zur Finanzierung der laufenden Geschäftsausgaben wie
Fernsprechgebühren, Sachverständigenkosten u. dgl. ist die
Deckungsmöglichkeit gem. § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 innerhalb
der Kontengruppe 54/74 zwischenzeitlich ausgeschöpft worden, so dass die
Finanzierung zusätzlicher Verpflichtungen über eine überplanmäßige Leistung
in Höhe von 9.500 € erforderlich
wurde. Deckung Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Produkt
01.111.13.0 SK 521500 in entsprechender Höhe. |
145.000 € |
9.500 € |
X |
X |