Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Fortschreibung des städtischen Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) für den Zeitraum 2022 bis 2027
Vorlage
2455/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept (7. Fortschreibung für den Zeitraum 2022 – 2027) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 53 Abs. 1a und 1b des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwasser­technik anzupassen.

 

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.

 

Das letzte ABK ist 2021 ausgelaufen und muss daher in diesem Jahr fortgeschrieben und anschließend sowohl der oberen- als auch der unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. In der Fortschreibung werden Abwasserbeseitigungsmaßnahmen für den Zeitraum 2022 bis 2027 verbindlich festgelegt. Begründete zeitliche und inhaltliche Änderungen sind möglich, zusätzliche Maßnahmen ohnehin.

 

Das in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Achten und Jansen erstellte Konzept wird in der Sitzung von einem Vertreter des Büros vorgestellt.

 

Das komplette Konzept steht zum Download im Ratsinformationssystem bereit, die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung in Papier. (Die Anlage 2 ist wegen der darin enthaltenen persönlichen Daten nicht öffentlich!)


Finanzierung:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden für das jeweilige Haushaltsjahr bei den entsprechenden Maßnahmen veranschlagt.