Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt mit allen Feststellungen und Empfehlungen sowie Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss informiert den Rat über den Inhalt des Prüfberichtes und Ergebnis seiner Vorberatung.

 

2.        Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Stellungnahmen der Verwaltung zu allen Feststellungen und Empfehlungen zu bestätigen und beauftragt die Verwaltung damit, die Stellungnahmen an die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde gemäß    § 105 Abs. 7 GO NRW weiterzuleiten.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat die überörtliche Prüfung der Stadt Geilenkirchen im Jahr 2021 durchgeführt und stellt ihre Ergebnisse in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 16.02.2022 vor. Gemäß § 105 Abs. 4 GO NRW soll die überörtliche Prüfung in jeder Gemeinde alle fünf Jahre stattfinden.

 

Im Jahr 2021 wurden folgende Aufgabenbereiche bei der Stadt Geilenkirchen geprüft:

 

          Haushaltssteuerung,

          Beteiligungen,

          Hilfe zur Erziehung,

          Bauaufsicht,

          Vergabewesen.

 

Im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW legt die Bürgermeisterin den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Bürgermeisterin hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt enthält Empfehlungen und Feststellungen. Die Verwaltung hat hierzu entsprechende Stellungnahmen aufbereitet. Eine tabellarische Übersicht zu den einzelnen Prüfbemerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Stellungnahmen seitens der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.02.2022 wurde der Teilbericht „Hilfen zur Erziehung“ dem Jugendhilfeausschuss inklusive der Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung am 17.03.2022 beraten.


Anlagen:

 

  • Gesamtbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung bei der Stadt Geilenkirchen im Jahr 2021 - öffentlicher Teil - (Anlage 1)

Anmerkung: Das Dokument steht nur elektronisch zur Verfügung.

 

  • Tabellenartige Darstellung der Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) sowie Stellungnahmen der Verwaltung - öffentlicher Teil - (Anlage 2)