Betreff
Bericht über erteilte Auftragsvergaben
Aufstellung über Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) i.V.m. § 11 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen vom 16.12.1999
Vorlage
512/2011
Art
Vorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Auftragsvergaben zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.1999 verabschiedeten Zuständigkeitsordnung hat der Bürgermeister Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt zu geben, soweit sie die Auftragssumme von 10.000 € übersteigen. Listen der einzelnen Auftragsvergaben sind in der Anlage aufgeführt.