Betreff
Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen
Vorlage
2463/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Runderlass vom 30. November 2021 hat das Land NRW den Kommunen insgesamt 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen bereitgestellt. Ziel des Programms ist es, wichtige Klimaschutzmaßnahmen, die sich in der Pandemie verzögert haben oder ganz ausgeblieben sind, nachzuholen. Es handelt sich um keine Förderung im klassischen Sinne, sondern um eine Kompensationszahlung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Es wird nur geprüft, ob die Investitionen zu einem der vorgegebenen Verwendungszwecke passen.

 

Aus der Richtlinie ergeben sich grundsätzlich folgende Verwendungsmöglichkeiten:

  • Verringerung des kommunalen Eigenanteils im Rahmen bestehender Förderprogramme  (KRL, progres.nrw – Klimaschutztechnik, Emissionsarme Mobilität)
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierung beziehungsweise Klimaschutz in der kommunalen Grundversorgung
  • Klimafreundliche Mobilität
  • Klimafreundliche Beschaffung und Green-IT

 

Die Mittel wurden auf Basis der Einwohnerzahlen und der Fläche der Kommunen aufgeteilt, auf Geilenkirchen entfällt danach ein Betrag von 69.714,33 €. Die zeitlichen Vorgaben des Programms sind sehr eng, Anträge müssen bis zum 30.06.2022 gestellt und die Vorhaben bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Dies, sowie der geringe zeitliche Vorlauf, schränken die praktischen Verwendungsmöglichkeiten stark ein.

 

Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe Ende letzten Jahres waren die Planungen für 2022 bereits erfolgt, verschiedene Maßnahmen die in 2021 bereits begonnen wurden, befinden sich in der Umsetzung. Im Entwurf des Haushaltsplanes sind bereits diverse Investitionen enthalten, die grundsätzlich mit diesen Mitteln finanziert werden könnten. Bei einigen dieser Vorhaben ist jedoch nicht sicher, dass sie bis zum 31.12. abgeschlossen sein werden, bei anderen werden bereits andere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen. Folgende Investitionen stehen in 2022 an:

 

Investitionen

Höhe

Bemerkung

E-Kastenwagen für den Bauhof

33.000 €

aufgrund aktueller Lieferzeiten Umsetzung bis Ende des Jahres fragwürdig

E-Ladeinfrastruktur am Bauhof

33.000 €

Antragsstellung in anderem Förderprogramm geplant

E-Fahrzeug für das Tiefbauamt

22.000 €

aufgrund aktueller Lieferzeiten Umsetzung bis Ende des Jahres fragwürdig

PV-Anlage GGS Gillrath

80.920 €

Antragsstellung in anderem Förderprogramm geplant

PV-Anlage FwGH Gillrath

77.350 €

Antragsstellung in anderem Förderprogramm geplant

Heizungsanlage Limitenweg

60.000 €

aktuell noch unklar welche Technologie eingesetzt werden soll

ESC Heizungsanlage

20.000 €

aktuell noch unklar welche Technologie eingesetzt werden soll

Erneuerung Fenster und Dämmung Laibung AWO KiTa Stadtmitte

45.000 €

ist umsetzbar

Heizungsanlage FwGH Nirm

13.000 €

aktuell noch unklar welche Technologie eingesetzt werden soll

Heizungsanlage FwGH Tripsrath

35.000 €

aktuell noch unklar welche Technologie eingesetzt werden soll

Hard- und Software für 58 Telearbeitsplätze

68.000 €

ist umsetzbar

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

ca.

50.000 €

Fertigstellung bis Ende des Jahres fragwürdig, wegen Lieferproblemen sind die Maßnahmen aus 2021 noch nicht umgesetzt

Radweg Heinsberger Straße

400.000 €

Wird bereits gefördert

Radbrücke über die Wurm bei Nirm

140.000 €

Wird bereits gefördert

Fahrradboxen an den Bahnhöfen

80.000 €

Wird bereits gefördert

 

Diese Aufstellung zeigt, dass bereits umfangreiche und unterschiedlichste Investitionen in den Klimaschutz im Umfang von knapp 1.200.000 € in der Stadt Geilenkirchen getätigt werden, darüber hinaus gehende Maßnahmen sind – vor allem so kurzfristig – personell nicht umsetzbar. Sinnvoll ist daher, die zur Verfügung gestellten Mittel für die Maßnahmen zu verwenden, die kurzfristig und sicher umgesetzt werden können und für die es keine anderen Fördermöglichkeiten gibt. Dies betrifft somit die Investitionen in Ausstattung für Telearbeit (Verminderung des Ressourcenverbrauchs durch eingesparte Fahrten zur Arbeit) sowie in die Erneuerung der Fenster des an die AWO vermieteten städtischen Gebäudes (Energetische Sanierung) der KiTA am Beamtenweg.