Betreff
Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
2464/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Nach den §§ 24 und 38 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land NRW dem Jugendamt auf der Grundlage einer bis zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden soll, jeweils einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Zusammenhang wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2022/2023. Die Planung erfolgt jeweils in Absprache und im Einvernehmen mit den Trägern und Leitungen der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeitigen Auslastung aller Einrichtungen wider.

 

Auch die beiden von der Lebenshilfe Heinsberg ab dem 01.08.2021 im Vorgriff auf die entstehende Kita der Lebenshilfe in Hünshoven betriebenen Gruppen An der Friedensburg wurden in die Jugendhilfeplanung aufgenommen. Die Lebenshilfe nutzt für den Betrieb der Gruppen die zuvor von der Stadt als Kitaträger bereits genutzten Räumlichkeiten.

 

Die Anzahl der voraussichtlich im Kindergartenjahr 2022/2023 im Rahmen der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze findet sich ebenfalls in der beigefügten Anlage, die Grundlage des zu fassenden Beschlusses ist, wieder.

 

Bei den in der Anlage aufgeführten Tabellen handelt es sich um formelle Vorgaben des Landes, um einheitlich gefasste und für das Land nachvollziehbare Beschlüsse abbilden zu können.