Betreff
Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Vorlage
2465/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Elternbeitragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen und mit Wirkung ab dem 01.08.2022 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

 

Nachdem in den Jahren nach der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) die Kosten der Träger von Kindertageseinrichtungen für den Betrieb der Einrichtungen stetig gestiegen sind und hierdurch für die Träger vermehrt Finanzierungsprobleme entstanden, hatte das Land NRW zunächst eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen und damit der Finanzierungsgrundlage für die Einrichtungen i. H. v. 1,5% eingeführt. In der Folge konnte jedoch festgestellt werden, dass die eingeführte pauschale Steigerungsrate nicht die tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen, die durch Personalkostensteigerungen und Erhöhungen der Sachkosten hervorgerufen werden, abbilden und decken konnten.

 

Aus diesem Grunde wurde zwischenzeitlich die pauschale Steigerung in § 37 KiBiz durch eine jährlich ermittelte Fortschreibungsrate ersetzt, die das Land jeweils im Dezember veröffentlicht und anhand derer die Kindpauschalen ab dem 01.08. des Folgejahres erhöht werden. Die Fortschreibungsrate berücksichtigt neben tatsächlich eintretenden Kostensteigerungen für das Personal auf der Basis tariflicher Änderungen einerseits auch Steigerungen der Sachkosten auf der Basis eines Preissteigerungsindex andererseits und soll die in den Einrichtungen entstehenden finanziellen Anforderungen sehr viel genauer spiegeln und Finanzierungssicherheit für die Träger herstellen.

 

Die Kindpauschalen, die die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen darstellen, werden zu erheblichen Teilen durch das Land NRW sowie die Kommunen getragen. Die durch die Fortschreibungsrate steigenden Kosten belasten die Kommunen entsprechend.

 

Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege wurden in der Stadt Geilenkirchen zuletzt zum 01.08.2018 erhöht. Zum 01.08.2020 entfiel im Rahmen einer Satzungsänderung die unterste Beitragsstufe. Um auch eine angemessene Entwicklung der Elternbeiträge als Teil der Gesamtfinanzierung der Einrichtungen herbeizuführen, schlägt die Verwaltung vor, diese jährlich wie die Kindpauschalen nach § 37 KiBiz durch die Fortschreibungsrate zu erhöhen. Eine Anpassung an die tatsächlichen Kostenentwicklungen scheint sachgerecht und würde zukünftig Diskussionen über die Höhe erfolgender Anpassungen entbehrlich machen. Die bewährte soziale Staffelung der Elternbeiträge könnte so angemessen fortgeschrieben werden. Die Fortschreibungsrate zum 01.08.2022 beträgt 1,02%. Um diesen Faktor, der sich aus der Kostenentwicklung des Vorjahres ergibt, würden sich die Elternbeiträge entsprechend erhöhen. Die sich ergebenden Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 gibt die Beitragstabelle des vorliegenden Satzungsentwurfs wieder.

 

Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die jeweils sich in den Folgejahren ergebende neue Beitragstabelle dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen und im Rahmen der hier zu beschließenden Anpassungsregelung jährlich als Satzungsänderung beschließen zu lassen.

 

Der Satzungsentwurf sieht unter § 2 Abs. 5 eine entsprechende Neuregelung vor. Die bisherigen Satzungsregelungen bestehen fort.

 

Die Stadt Erkelenz hat die Beiträge seit dem Kita-Jahr 2012/2013 jährlich bereits um 1,5% und seit dem Kita-Jahr 2021/2022 um die Fortschreibungsrate nach 37 KiBiz erhöht. Der Kreis Heinsberg erhöht die Elternbeiträge seit dem 01.08.2020 jährlich pauschal um 1,5%. Die Stadt Hückelhoven erhöht die Elternbeiträge jährlich in Anlehnung an § 37 durch die Fortschreibungsrate seit dem 01.08.2021. Mit Beschluss der Anpassungsregelung können auch in Zukunft ein Auseinanderdriften der Elternbeiträge und damit Wanderbewegungen von Betreuungsverhältnissen über die Stadtgrenzen hinweg weitestgehend vermieden werden und die Verhältnisse im Kreis Heinsberg annähernd gleich gehalten werden.