Betreff
Anpassung der Entgelte in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Vorlage
2466/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Entgelte in den Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege um 1,02 % mit Wirkung ab dem 01.08.2022. Die im Entwurf vorliegende Fassung der Richtlinien tritt damit am 01.08.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Richtlinien (Beschlussfassung vom 02.06.2021) außer Kraft.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege verabschiedet, die am 01.08.2021 in Kraft getreten sind.

 

Nach Nr. 2 der Richtlinien werden die Entgelte für die Tagespflegepersonen jeweils zum 01.08. unter Anwendung der durch das Land NRW zuvor nach § 37 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) veröffentlichten Fortschreibungsrate fortgeschrieben. Diese Fortschreibungsrate zum 01.08.2022 beträgt 1,02 %, sodass sich die Tagespflegeentgelte entsprechend erhöhen. Zur Erläuterung der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz wird an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt „Erhöhung der Elternbeiträge“ verwiesen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate die neuen Entgelte ermittelt und in die unter Nr. 2 der Richtlinien aufgeführte Tabelle aufgenommen. Darüber hinaus ist der ebenfalls in Nr. 2 der Richtlinien aufgeführte und in den Entgelten enthaltene Betrag zur Deckung des Sachaufwandes nach den Vorgaben richterlicher Rechtsprechung neu ermittelt und in die Richtlinien aufgenommen worden.

 

Weitere Änderungen der Richtlinien ergeben sich nicht.