Betreff
Einrichtung einer Beratungsstelle für Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg
Vorlage
2467/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Das Beratungsangebot ist in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einzubeziehen. Der Auftrag beinhaltet die verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich erstmals in seiner Sitzung vom 02.06.2021 mit der Thematik befasst und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe die Einrichtung einer Beratungsstelle zu planen. In den folgenden Sitzungen hat die Verwaltung wiederholt über den Planungsstand berichtet. Die aus Vertretern der Jugendämter gebildete Arbeitsgruppe hatte die Einrichtung von sechs Vollzeitstellen für den Betrieb der Beratungsstelle an mehreren Standorten im Kreis Heinsberg für erforderlich erachtet. Drei freie Träger hatten ihr Interesse an einer gemeinsamen Trägerschaft bekundet und sich an den weiteren Planungen beteiligt. In dieser Phase erklärte das zuständige Ministerium, dass eine Landesförderung nur für drei Vollzeitstellen geleistet werde, worauf die beteiligten Jugendämter davon ausgehen mussten, dass unter diesen Bedingungen auch nur drei Stellen eingerichtet werden dürften. Dies führte dazu, dass zwei der drei interessierten Träger sich aus dem Projekt zurückzogen und die Arbeitsgruppe klarstellte, dass unter diesen Bedingungen das angestrebte breite Leistungsangebot, welches einen hohen Anteil präventiver Angebote enthalten solle, nicht aufgebaut werden könne.

 

Inzwischen hat das Ministerium jedoch zugesagt, 6,5 Vollzeitstellen mit 80 % der Personalkosten zu bezuschussen. Dadurch sind wieder die Träger Caritasverband für die Region Heinsberg, AWO Kreisverband Heinsberg und Deutscher Kinderschutzbund Erkelenz am gemeinsamen Betrieb der Beratungsstelle an den Standorten Erkelenz, Heinsberg und Geilenkirchen interessiert und die gemeinsamen Planungen stehen kurz vor dem Abschluss. Die 6,5 Vollzeitstellen werden zu gleichen Teilen auf die Standorte verteilt. In der Arbeitsgruppe wurde eine Leistungs- und Qualitätsbeschreibung erarbeitet, die die Grundlage für die Arbeit der Beratungsstelle sein wird. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Jugendämter und der Träger, wird die Arbeit ständig begleiten.

 

Eine Fördervoraussetzung muss nun noch der Jugendhilfeausschuss erfüllen, indem er einen neuen Beschluss fasst, der inhaltlich den Vorgaben des Ministeriums entspricht.