Sachverhalt:
Im Sommer des vergangenen Jahres
hat die Integrationsbeauftragte, Frau Yvonne Wolf, aufgrund einer personellen
Notsituation vertretungsweise eine andere Aufgabe im Jugend- und Sozialamt
übernommen. Es zeichnet sich nun ab, dass Frau Wolf die Aufgabe dauerhaft
wahrnehmen wird und somit nicht mehr die Funktion der Integrationsbeauftragten
ausüben kann. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Aufgabe Frau Simone
Hermanns-Wolter zu übertragen. Frau Hermanns-Wolter ist Sozialarbeiterin mit
der Zusatzausbildung zur systemischen Beraterin. Sie ist seit dem 01.06.2021
tariflich Beschäftigte der Stadt Geilenkirchen und mit einem wöchentlichen
Stundenumfang von 19,5 im Jugend- und Sozialamt in der Flüchtlingsarbeit
eingesetzt. Dort führt sie zum einen die Flüchtlingsbetreuung im Rahmen des
Projekts „interkulturelle Kompetenz“ fort, die sie im November 2019 im Rahmen
ihrer freiberuflichen Tätigkeit für die Stadt Geilenkirchen begonnen hat. Zum
anderen arbeitet sie im Jugend- und Sozialamt mit den anderen Mitarbeitern, die
in der Flüchtlingshilfe eingesetzt sind, zusammen. Hier besteht insbesondere
eine gute Arbeitsteilung mit dem weiteren in der Flüchtlingsarbeit eingesetzten
Sozialarbeiter, Herrn Anton Kolaj, der mit 30 Wochenstunden beschäftigt ist.
Während Herr Kolaj die Menschen vor allem in lebenspraktischen Angelegenheiten
unterstützt, arbeitet Frau Hermanns-Wolter vorwiegend in der Unterkunft an der
Friedensburg intensiv mit den dort und an anderen Standorten untergebrachten
Familien zusammen. Hier nutzt sie ihre Arbeitsmethodik, um die bestmöglichen
Integrationserfolge zu erzielen. Ein wichtiger Aspekt ist die präventive
Wirkung ihrer Arbeit in Bezug auf das Bestreben des Jugendamtes, kostspielige
Einzelfallhilfen zur Erziehung durch frühzeitige niederschwellige
Unterstützungsmaßnahmen in den Familien zu vermeiden.
Frau Hermanns-Wolter soll nunmehr auch das Amt der Integrationsbeauftragten übertragen werden. Angesichts der zur Verfügung stehenden wöchentlichen Arbeitszeit kann das Amt nicht mehr so wahrgenommen werden, wie es in den vergangenen Jahren seitens der Politik und der Verwaltung für erforderlich gehalten wurde. In der Hochphase der Flüchtlingskrise koordinierte Frau Wolf zum einen die Sicherstellung der Leistungen für die zugewiesenen Flüchtlinge. In diesem Zusammenhang hatte die Beschaffung und Zuweisung geeigneter Unterkünfte sowie deren Einbindung in das jeweilige Wohnumfeld eine besondere Bedeutung. Gleichzeitig beteiligte sie sich am Ausbau des Systems ehrenamtlicher Unterstützung. Zusätzlich wurden zahlreiche Bildungs- und Integrationsprojekte in intensiver Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen UnterstützerInnen und dem Kommunalen Integrationszentrum durchgeführt. Die ab dem Jahr 2015 rasant gestiegene Zahl der Zuweisungen von Flüchtlingen konnte nur durch den hohen Arbeitseinsatz der Frau Wolf und ihres Teams gut umgesetzt werden. In den letzten Jahren verringerte sich der Arbeitsanfall im Bereich der Flüchtlingsintegration und Frau Wolf nahm auch andere Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes wahr.
Inzwischen hält die Verwaltung es für vertretbar, das Amt der Integrationsbeauftragten so auszugestalten, dass in erster Linie die intensive Arbeit mit den Familien fortgesetzt wird. Dieser Arbeitseinsatz ist auch erfolgreich, weil die Familien die Unterstützung dankbar annehmen und in besonderer Weise mitwirken. Darüber hinaus soll die Integrationsbeauftragte im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltung geeignete Projekte anstoßen und organisieren.
Frau Hermanns-Wolter wird in der Sitzung ihre Arbeit und die bisher erreichten Ergebnisse vorstellen. Auch wird sie einen Ausblick geben, wie sie das Amt der Integrationsbeauftragten ausführen möchte. Frau Wolf wird in der Sitzung ebenfalls anwesend sein und ggf. Fragen beantworten.
In der Anlage sind Daten und Informationen zur Situation der Geflüchteten aufgeführt.