Beschlussvorschlag:
Dem
vorstehenden Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung vom 07.12.2021 hat der Rat aufgrund eines Antrages der
CDU-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Neuregelung der
freiwilligen Leistungen zur Ausstellung von Schülerjahreskarten für die
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II zu erarbeiten. Hierbei
sollen bestimmte Bemessungspunkte in den einzelnen Ortschaften festgelegt
werden, so dass gewährleistet ist, dass innerhalb einer Ortschaft alle
Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Übernahme von Fahrkosten
gleichbehandelt werden. Dabei ist selbstredend, dass eine neue Regelung nicht
hinter den Anspruchsgrundlagen nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
zurückstehen darf. Hierbei sind auch die Schulwege zu berücksichtigen, die in
der Vergangenheit bereits von der Kreispolizeibehörde Heinsberg als besonders
gefährlich oder ungeeignet eingestuft worden sind.
Nach
diesen Vorgaben wird durch die Verwaltung folgende Regelung vorgeschlagen, die
ab dem Schuljahr 2022/23 in Kraft treten soll:
Sekundarstufe I
-
Städtische Realschule
Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz
in den Ortschaften Beeck, Gillrath, Hatterath, Nierstraß, Panneschopp,
Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich, Hoven,
Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren, Bocket, Tripsrath, Würm, Leiffarth,
Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten auf Antrag eine
Schülerjahreskarte.
Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren
Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid,
Hochheid oder Rischden haben, werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten
übernommen. Ausnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.
-
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz
in den Ortschaften Beeck, Gillrath, Hatterath, Nierstraß, Panneschopp,
Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich, Hoven,
Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren, Bocket, Tripsrath, Würm, Leiffarth,
Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten auf Antrag eine
Schülerjahreskarte.
Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren
Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid,
Hochheid oder Rischden haben, werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten
übernommen. Ausnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Sekundarstufe II
-
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz
in den Ortschaften Beeck, Gillrath,
Hatterath, Nierstraß, Panneschopp,
Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich,
Hoven, Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren (nur Fliegerhorstsiedlung),
Bocket, Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten
auf Antrag eine Schülerjahreskarte.
Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren
Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid,
Teveren (außer Fliegerhorstsiedlung), Tripsrath, Hochheid oder Rischden haben,
werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten übernommen. Ausnahmen sind im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.