Betreff
Neuregelung der Kriterien für die Ausstellung von Schülerjahreskarten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II
Vorlage
2471/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorstehenden Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 07.12.2021 hat der Rat aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Neuregelung der freiwilligen Leistungen zur Ausstellung von Schülerjahreskarten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II zu erarbeiten. Hierbei sollen bestimmte Bemessungspunkte in den einzelnen Ortschaften festgelegt werden, so dass gewährleistet ist, dass innerhalb einer Ortschaft alle Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Übernahme von Fahrkosten gleichbehandelt werden. Dabei ist selbstredend, dass eine neue Regelung nicht hinter den Anspruchsgrundlagen nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) zurückstehen darf. Hierbei sind auch die Schulwege zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit bereits von der Kreispolizeibehörde Heinsberg als besonders gefährlich oder ungeeignet eingestuft worden sind.

 

Nach diesen Vorgaben wird durch die Verwaltung folgende Regelung vorgeschlagen, die ab dem Schuljahr 2022/23 in Kraft treten soll:

 

Sekundarstufe I

 

-         Städtische Realschule

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Beeck, Gillrath, Hatterath, Nierstraß, Panneschopp, Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich, Hoven, Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren, Bocket, Tripsrath, Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten auf Antrag eine Schülerjahreskarte.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid, Hochheid oder Rischden haben, werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten übernommen. Ausnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

 

 

 

-         Anita-Lichtenstein-Gesamtschule

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Beeck, Gillrath, Hatterath, Nierstraß, Panneschopp, Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich, Hoven, Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren, Bocket, Tripsrath, Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten auf Antrag eine Schülerjahreskarte.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid, Hochheid oder Rischden haben, werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten übernommen. Ausnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

 

 

Sekundarstufe II

 

-         Anita-Lichtenstein-Gesamtschule

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Beeck,  Gillrath, Hatterath, Nierstraß, Panneschopp,  Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich, Hoven, Lindern, Prummern, Süggerath, Teveren (nur Fliegerhorstsiedlung), Bocket, Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf oder Honsdorf haben, erhalten auf Antrag eine Schülerjahreskarte.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften Geilenkirchen, Bauchem, Hünshoven, Niederheid, Teveren (außer Fliegerhorstsiedlung), Tripsrath, Hochheid oder Rischden haben, werden grundsätzlich keine Schülerfahrkosten übernommen. Ausnahmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.