Betreff
Ausweitung der Jugendarbeit auf die Außenorte
Vorlage
2482/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen vertraglich den Ausbau offener Angebote der Jugendarbeit in den Außenorten im Sinne dieser Vorlage sowie der anliegenden Konzeption zu vereinbaren. Hierbei sollen die Vertragspartner hinsichtlich der Ausgestaltung und weiteren Entwicklung der Angebote vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Stadt gewährt ab Beginn der Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100 % der entstehenden Personalkosten sowie einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden pädagogischen Sachkosten und Mobilitätskosten von bis zu 5.500 € je Kalenderjahr.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt in der Sitzung am 23.11.2021 über den Ausbau der Jugendarbeit in Geilenkirchen beraten. Der Ausschuss folgte weitgehend dem von der Verwaltung bis dahin erarbeiteten Konzept, offene Angebote in den Außenorten auszubauen.  Hierzu sollte die Verwaltung einen Träger der freien Jugendhilfe als Kooperationspartner finden.

 

Die Verwaltung ist in mehreren konstruktiven Gesprächen mit Vertretern des evangelischen Verwaltungsamtes Jülich und der von der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen getragenen Einrichtung Zille zu dem Ergebnis gekommen, dass die evangelische Kirchengemeinde der geeignete Kooperationspartner ist, um die geplante Ausweitung der Jugendarbeit – entsprechend den Erkenntnissen aus der im vergangenen Jahr vorgenommenen Online-Jugendbefragung sowie der zusammen mit der RWTH Aachen für Geilenkirchen durchgeführten Quartiersanalyse -  umzusetzen. Es wurde festgestellt, dass die Lebensbedingungen und die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen in der Innenstadt zu einem deutlich höheren Anteil schwieriger sind als in den Außenorten. Das bestehende Angebot des in der Innenstadt angesiedelten Zille ist daher zu Recht darauf ausgelegt, insbesondere Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf an die Einrichtung zu binden. Dies wiederum hat zur Folge, dass es gegenüber dem Kinder- und Jugendtreff Zille oftmals Vorbehalte von Familien aus dem „bürgerlichen Lager“ gibt. Daher ist nun für die Außenorte ein neuer Arbeitszweig zu schaffen, der nicht denselben pädagogischen Ansatz verfolgt wie das Zille, sondern in erster Linie für Kinder und Jugendliche Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten schaffen und so auch die Außenorte insgesamt beleben soll. Das evangelische Verwaltungsamt als Koordinator der evangelischen Jugendarbeit im Kirchenkreis Jülich verfügt bereits über Erfahrungen mit vergleichbaren Ausgestaltungen der Jugendarbeit in anderen Städten. Neben diesen Erfahrungen kann bei der Wahl der evangelischen Kirchengemeinde als Kooperationspartner auch deren Erfahrung in die Einbindung von Ehrenamtlern in die Jugendarbeit genutzt werden. Zudem kann die evangelische Kirchengemeinde Urlaubs- und Krankheitsvertretungen der noch einzustellenden Fachkraft organisieren und es bestehen auf dem Gelände des Gemeindehauses Lagermöglichkeiten für das Equipment des Freizeitmobils.

 

Zu Beginn der Arbeit können folgende Räume sowie die dazugehörenden Außenflächen genutzt werden:

 

-         Alte Schule Grotenrath

-         Jugendheim Süggerath

-         Katholisches Jugendheim Würm

 

Die Verwaltung hat die Räume z. T. unter Beteiligung der Fachkräfte des Zille besichtigt und es wurde mit den Verantwortlichen die Art der Nutzung verhandelt. Die Außenorte sollen wechselweise an zunächst jeweils einem Nachmittag mit einem Freizeitmobil angesteuert werden, in dem sich zahlreiche Spielgeräte für innen und außen befinden.  Im weiteren Verlauf der Arbeit sollte darauf reagiert werden können, wie das Angebot angenommen wird. So könnten weitere Standorte für die Arbeit dazukommen und bestehende ggf. eingestellt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen hier partizipativ eingebunden werden.

 

Die Verwaltung strebt an, mit der Arbeit frühestmöglich zu beginnen, um den Kindern und Jugendlichen nach den langen Corona-Beschränkungen Etwas bieten zu können. In diesem Jahr sind hierfür die Bedingungen besonders gut, da allein für die geplante Jugendarbeit in den Außenorten ein Budget von 25.000 € für Veranstaltungen, Ferienangebote und Sachausgaben bereitgestellt werden kann. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ und werden von Bund und Ländern getragen.

 

Bei der Planung der Arbeit zeigte sich deutlich, dass die Einrichtung einer 50 % - Stelle, wie zunächst angedacht, nicht reichen wird. Hinzu kommt, dass sich Fachkräfte meist aufgrund familiärer Verpflichtungen auf eine 50 % - Stelle bewerben, was deren Flexibilität in Bezug auf die Einsatzzeiten einschränkt.

 

Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die evangelische Kirchengemeinde Geilenkirchen als Kooperationspartner für den Aufbau der Jugendarbeit in den Außenorten zu gewinnen und einen Betriebskostenzuschuss in Höhe der Personalkosten einer von dort einzustellenden Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit sowie der im Rahmen der Arbeit entstehenden Sachkosten zu leisten. Mit der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen unterhält die Stadt Geilenkirchen seit dem Start des eigenen Jugendamtes im Jahr 2008 eine vertragliche Vereinbarung zur Schaffung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die ursprüngliche Ausgestaltung sah vor, dass eine pädagogische Fachkraft die Einrichtung führte. Im Laufe der Jahre wurde das Angebot mehrmals erweitert und umfasst inzwischen den Einsatz zweier vollzeitbeschäftigter Fachkräfte, die Nutzung eines Kleinbusses sowie die Unterhaltung eines Bildungsteams und einer intensiven Nachmittagsbetreuung unter Einsatz zahlreicher Ehrenamtler, Honorarkräfte und nebenberuflich Beschäftigter. Die Stadt leistet einen Betriebskostenzuschuss, der die Personal- und Sachkosten abdeckt. Die Raumkosten und die Personalkosten für die Diakonin, die einen Teil ihrer Arbeitszeit für die Jugendarbeit einbringt, trägt die Kirchengemeinde.

 

Das evangelische Verwaltungsamt hat bereits ein Konzept für die geplante Arbeit in den Außenorten erstellt, welches als Anlage angefügt ist.