Betreff
Vorstellung und Beratung der Planungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Teveren
Vorlage
2486/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorgestellte Entwurfsplanung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Teveren wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 18.02.2021 dem Entwurf der Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 zugestimmt. Bestand dieses Entwurfes war ein Planungskostenansatz für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Teveren. In seiner Sitzung vom 15.09.2021 hat der Stadtrat die Architektenleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Teveren an das Architekturbüro planbar.architektur Krämer Faber Architekten PartmbB vergeben. Des Weiteren wurden Aufträge an verschiedene Fachplaner vergeben.

Die Entwurfsplanung wird in der Sitzung durch den Architekten vorgestellt und erläutert.

 


Finanzierung:

Die für die Bauausführung benötigten Haushaltsmittel wurden in der Haushaltsplanung 2022 bei dem Produktsachkonto 02.126.01.0 091100 für die Jahre 2022 und 2023 eingeplant. Vorbehaltlich der Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2022 stehen die kalkulierten Gesamtkosten zur Verfügung.