Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf Hundesteuerbefreiung für Halter von Assistenzhunden
Vorlage
2488/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Steuerbefreiung von Assistenzhunden, die der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen, soweit ein Schwerbehindertenausweis oder eine ärztliche Verschreibung für den Assistenzhund vorgelegt wird. Die Steuerbefreiung muss beantragt werden und wird lediglich für einen Hund und nur dann gewährt, wenn der Hund aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die bestehende Behinderung zu mildern. Auch die besondere Ausbildung ist nachzuweisen.

 


Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.02.2022 die Steuerbefreiung von Assistenzhunden, die der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen, beantragt.

 

Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion wird verwiesen.