Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen
beschließt, den Antrag abzulehnen. Sofern Vereinen oder vereinsähnlichen
Einrichtungen durch fehlende Einnahmen eine Insolvenz droht, wird über einen
Erlass oder eine Stundung der Betriebskosten, Raummieten oder ähnlichen Abgaben
zu einem späteren Zeitpunkt im Einzelfall entschieden.
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion und der Bürgerliste wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der getroffenen Entscheidungen der Bundespolitik die Corona-Beschränkungen weitestgehend ab dem 20.03.2022 aufzuheben, erscheint ein Erlass bis zum 30.06.2022 bzw. bis zum 31.12.2022 derzeit nicht geboten. Es ist davon auszugehen, dass ab dem Monat April 2022 der „Normalbetrieb“ wieder aufgenommen werden kann und Einnahmen erzielt werden können. Ist es den Vereinen bzw. vereinsähnlichen Einrichtungen zurzeit nicht möglich, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, besteht jederzeit im Einzelfall die Möglichkeit der Stundung.
Sollte es, entgegen den Erwartungen, nicht zur Einnahmeerzielung kommen und eine Insolvenz drohen, sollte über einen Erlass der Betriebskosten, Raummieten oder ähnlichen Abgaben, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
In diesem Zusammenhang wird des
Weiteren ergänzend darauf hingewiesen, dass die Landesregierung ein neues
Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt hat. Damit sollen eingetragene
Vereine finanziell unterstützt werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt
weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und
Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das
Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro,
unterstützt werden.
Das
Programm ist im Oktober 2021 bis in die erste Jahreshälfte 2022 verlängert
worden, so dass noch mehr Vereine profitieren können. Die Antragsfrist endete am
31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum, in dem die
Veranstaltung stattfinden muss, ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden
(bisher: 31. Dezember 2021). Dieses Förderprogramm bietet die Möglichkeit im
Vorfeld die notwendigen Kosten für geplante Veranstaltungen, bei denen
Einnahmen erzielt werden können, zu reduzieren. Der Verwaltung ist bekannt,
dass einzelne Vereine entsprechende Anträge gestellt haben.