Betreff
Antrag der CDU-Fraktion und Bürgerliste - Kostenerlass für Vereine und vereinsähnliche Einrichtungen
Vorlage
2492/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, den Antrag abzulehnen. Sofern Vereinen oder vereinsähnlichen Einrichtungen durch fehlende Einnahmen eine Insolvenz droht, wird über einen Erlass oder eine Stundung der Betriebskosten, Raummieten oder ähnlichen Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt im Einzelfall entschieden.


Sachverhalt:

 

Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion und der Bürgerliste wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der getroffenen Entscheidungen der Bundespolitik die Corona-Beschränkungen weitestgehend ab dem 20.03.2022 aufzuheben, erscheint ein Erlass bis zum 30.06.2022 bzw. bis zum 31.12.2022 derzeit nicht geboten. Es ist davon auszugehen, dass ab dem Monat April 2022 der „Normalbetrieb“ wieder aufgenommen werden kann und Einnahmen erzielt werden können. Ist es den Vereinen bzw. vereinsähnlichen Einrichtungen zurzeit nicht möglich, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, besteht jederzeit im Einzelfall die Möglichkeit der Stundung.

 

Sollte es, entgegen den Erwartungen, nicht zur Einnahmeerzielung kommen und eine Insolvenz drohen, sollte über einen Erlass der Betriebskosten, Raummieten oder ähnlichen Abgaben, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. 

In diesem Zusammenhang wird des Weiteren ergänzend darauf hingewiesen, dass die Landesregierung ein neues Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt hat. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.

Das Programm ist im Oktober 2021 bis in die erste Jahreshälfte 2022 verlängert worden, so dass noch mehr Vereine profitieren können. Die Antragsfrist endete am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum, in dem die Veranstaltung stattfinden muss, ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021). Dieses Förderprogramm bietet die Möglichkeit im Vorfeld die notwendigen Kosten für geplante Veranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden können, zu reduzieren. Der Verwaltung ist bekannt, dass einzelne Vereine entsprechende Anträge gestellt haben.