Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Jahr 2022 wird in der vorgelegten Entwurfsfassung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Anlagen für das Jahr 2022 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Bürgermeisterin Ritzerfeld wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.
In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden.
Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2022
ordentliche Erträge in Höhe von 73.405.564 €
vor. Dies bedeutet eine Steigerung
gegenüber dem Vorjahr um 3.905.676 € bzw. 5,6 %.
Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Zuwendungen,
allgemeinen Umlagen sowie der Steuern und ähnlichen Abgaben.
Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen
in Höhe von 81.277.506 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem
Vorjahr um 5.452.666 € bzw. 7,2 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen
aus steigenden Transferaufwendungen im Bereich der Kindertagestätten und der
wirtschaftlichen Jugendhilfe. Hinzu kommen die erhöhten Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2022 die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie
entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise
Mehraufwendungen zu prognostizieren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im
Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für 2022 erstellten Ergebnisplans
mit einer Nebenrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorzunehmen. Die
Nebenrechnung erfolgt auf der Ebene des Ergebnisplans. Ihr liegt die mit der
Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 vorgenommene mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 84 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022, welche Haushaltsbelastungen aus
der COVID-19-Pandemie noch nicht enthält und um zwischenzeitliche nicht
krisenbedingte Veränderungen fortzuschreiben ist, zugrunde. Die entsprechende Nebenrechnung
ist diesem Vorbericht als Anlage beigefügt. Demnach beträgt die
Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022 3.193.286 €.
Unter Berücksichtigung dieses
außerordentlichen Ertrages ergibt sich ein Jahresergebnis 2022 in Höhe von
-4.147.006 €.
Gesamtbetrag der Erträge 2022 |
78.395.500 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen 2022 |
82.542.506 € |
Jahresergebnis |
-4.147.006 € |
Dieser Jahresfehlbetrag soll durch eine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Der Finanzplan 2022 sieht einen negativen Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.658.587 € vor.
In den Folgejahren ist dieser Saldo weiterhin negativ.
Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 9.756.009 €.
Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 16.384.069
€. Schwerpunkte liegen insbesondere in der Fertigstellung bereits begonnener
Maßnahmen, wie dem Weiterbau der Turnhalle in Gillrath. Auch der Grunderwerb
und die Erschließung für die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid werden
fortgesetzt. Für das Jahr 2022 steht u.a. der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
in Teveren, die Sanierung des Rasenspielfeldes einschl. der Nebenanlagen am
Sportplatz Gillrath, die Erneuerung der Straße und des Kanals in der
Fliegerhorstsiedlung (1. Bauabschnitt Westseite), die Erneuerung des
Pater-Briers-Weges inkl. Herstellung eines Radweges sowie die Installation
einer Hybridheizung in der KGS Teveren, sowie die Installation mehrerer
Photovoltaikanlagen auf städt. Gebäuden, im Fokus der Investitionstätigkeit.
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. In der Haushaltssatzung ist ein Höchstbetrag von 15,0 Mio. € zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgewiesen.
Der Steuersatz der Gewerbesteuer mit 418 % bleibt für das Jahr 2022 unverändert.
Die Hebesätze der Grundsteuer sollen durch eine Hebesatzsatzung wie folgt angehoben werden:
2021 |
2022 |
|
Grundsteuer A |
267 v. H. |
300 v. H. |
Grundsteuer B |
486 v. H. |
590 v. H. |
Die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sind zwingend
erforderlich. Ohne die Anpassung der Steuersätze wäre der geplante Fehlbetrag
um weitere 1,04 Mio. € höher. Dies hätte zur Folge, dass die allgemeine
Rücklage sich um mehr als ein Zwanzigstel verringern würde.
In der mittelfristigen Finanzplanung kann kein Haushaltsausgleich mehr
dargestellt werden. Ab dem Jahr 2024 droht die Verringerung der allgemeinen
Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel. Wenn es Politik und Verwaltung nicht
gelingt, neue Einsparpotentiale zu eruieren, Standards nicht weiter anzuheben
und die Investitionstätigkeit auf ein notwendiges und finanzierbares Maß zu
reduzieren, droht die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzepts.
Anlagen:
Haushaltsplan 2022 final