Betreff
Vorlage und Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
2493/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Jahr 2022 wird in der vorgelegten Entwurfsfassung beschlossen. 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Anlagen für das Jahr 2022 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.

 

In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden. 

 

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2022 ordentliche Erträge in Höhe von 73.405.564 € vor.  Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3.905.676 € bzw. 5,6 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Zuwendungen, allgemeinen Umlagen sowie der Steuern und ähnlichen Abgaben.

 

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 81.277.506 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5.452.666 € bzw. 7,2 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Transferaufwendungen im Bereich der Kindertagestätten und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Hinzu kommen die erhöhten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. 

 

Nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für 2022 erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorzunehmen. Die Nebenrechnung erfolgt auf der Ebene des Ergebnisplans. Ihr liegt die mit der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 vorgenommene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 84 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022, welche Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie noch nicht enthält und um zwischenzeitliche nicht krisenbedingte Veränderungen fortzuschreiben ist, zugrunde. Die entsprechende Nebenrechnung ist diesem Vorbericht als Anlage beigefügt. Demnach beträgt die Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022 3.193.286 €.

 

Unter Berücksichtigung dieses außerordentlichen Ertrages ergibt sich ein Jahresergebnis 2022 in Höhe von -4.147.006 €.

 

 

Gesamtbetrag der Erträge 2022

78.395.500 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 2022

82.542.506 €

Jahresergebnis

-4.147.006 €

 

 

Dieser Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

 

Der Finanzplan 2022 sieht einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.658.587 € vor. In den Folgejahren ist dieser Saldo weiterhin negativ.

 

Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 9.756.009 €.

 

Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 16.384.069 €. Schwerpunkte liegen insbesondere in der Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen, wie dem Weiterbau der Turnhalle in Gillrath. Auch der Grunderwerb und die Erschließung für die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid werden fortgesetzt. Für das Jahr 2022 steht u.a. der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Teveren, die Sanierung des Rasenspielfeldes einschl. der Nebenanlagen am Sportplatz Gillrath, die Erneuerung der Straße und des Kanals in der Fliegerhorstsiedlung (1. Bauabschnitt Westseite), die Erneuerung des Pater-Briers-Weges inkl. Herstellung eines Radweges sowie die Installation einer Hybridheizung in der KGS Teveren, sowie die Installation mehrerer Photovoltaikanlagen auf städt. Gebäuden, im Fokus der Investitionstätigkeit.

 

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. In der Haushaltssatzung ist ein Höchstbetrag von 15,0 Mio. € zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgewiesen.

 

Der Steuersatz der Gewerbesteuer mit 418 % bleibt für das Jahr 2022 unverändert. 

Die Hebesätze der Grundsteuer sollen durch eine Hebesatzsatzung wie folgt angehoben werden:

 

2021

2022

Grundsteuer A

267 v. H.

300 v. H.

Grundsteuer B

486 v. H.

 590 v. H.

 

 

Die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sind zwingend erforderlich. Ohne die Anpassung der Steuersätze wäre der geplante Fehlbetrag um weitere 1,04 Mio. € höher. Dies hätte zur Folge, dass die allgemeine Rücklage sich um mehr als ein Zwanzigstel verringern würde. 

 

In der mittelfristigen Finanzplanung kann kein Haushaltsausgleich mehr dargestellt werden. Ab dem Jahr 2024 droht die Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel. Wenn es Politik und Verwaltung nicht gelingt, neue Einsparpotentiale zu eruieren, Standards nicht weiter anzuheben und die Investitionstätigkeit auf ein notwendiges und finanzierbares Maß zu reduzieren, droht die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzepts.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2022 final