Betreff
2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW
Vorlage
2499/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 17.12.2020 (Vorlage 2038/2020) wurde die erstmalige Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW für die Stadt Geilenkirchen auf Grundlage der seinerzeit geltenden Investitionsplanung beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 18.02.2021 (Vorlage 2117/2021) erfolgte die 1. Fortschreibung dieses Konzeptes.

 

Eine 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum 2023-2027 ist nun zwingend notwendig, da dieses Konzept mindestens alle 2 Jahre fortzuschreiben und an die aktuelle Investitionsplanung des Haushaltsplanes anzupassen ist.

 

Neben der, nach dem erlassenen Muster aufzubauenden, 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist der Vorlage eine weitere Aufstellung beigefügt, die die Änderungen der 2. Fortschreibung (2023) gegenüber der 1. Fortschreibung (2021) dokumentiert.

 

 

Weitere Erläuterungen:

 

Ziel dieses Konzeptes ist es, sowohl dem Stadtrat eine Grundlage für künftige Entscheidungen zur Mittelbereitstellung als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine transparente Informationsgrundlage für künftige Straßenausbaumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Konzept ist lediglich informeller Natur und beinhaltet keine Vorentscheidungen über eine konkrete Straßenausbaumaßnahme bzw. über eine Straßenunterhaltungsmaßnahme. Es ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt der seitens des Landes NRW in Aussicht gestellten Förderung der Straßenbaubeiträge (derzeitige vollständige Kostenübernahme der Anliegeranteile an eine Straßenbaumaßnahme), die von Fall zu Fall seitens der Verwaltung zu beantragen ist.