Betreff
Beratung über die 8. Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
054/2009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2006 beträgt die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben 24,72 €/m³

 

Gemäß § 5 des Vertrages über die Abfuhr von Schlamm aus geschlossenen abflusslosen Gruben im Stadtgebiet erhält die  Fa. Schönmackers zz. einen Bruttoentsorgungspreis in Höhe von 20,23 €/m³. Außerdem ist der an den WVER zu entrichtende Beitrag für angelieferten Grubeninhalt bei der Kläranlage Flahstraß zu berücksichtigen. Nach Auskunft des WVER beträgt der zu entrichtende Beitrag ab 01.01.2010 7,30 €/m³.

 

Eine Anpassung des Gebührensatzes gemäß § 11 der Satzung  über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist daher erforderlich. Die derzeitige Gebühr sollte von 24,72 €/m³ auf 27,53 €/m³ angehoben werden.