Betreff
Planfeststellungsverfahren für die "Änderung der Bahnübergänge Nr. 1-4 in Geilenkirchen" (zwischen Lindern und Randerath) durch die Rurtalbahn GmbH
Vorlage
516/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Geilenkirchen erhebt keine Bedenken gegen das Vorhaben „Änderung der Bahnübergänge Nr. 1-4 in Geilenkirchen“.


Sachverhalt:

Die bestehende eingleisige Bahnstrecke Lindern-Heinsberg soll für den Schienenpersonennahverkehr reaktiviert werden. Die West Energie und Verkehr GmbH als Eigentümer und die Rurtalbahn GmbH als Betreiber beabsichtigen, die Bahnstrecke dem heutigen Standard entsprechend für elektrifizierten Schienenverkehr auszubauen.

 

Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§ 18 AEG) dürfen Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Daher wurde durch die Bezirksregierung Köln, als zuständige Behörde, ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stadt Geilenkirchen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach § 7 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Bereich der Verkehrsplanung über Stellungnahmen zur Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Parallel zu diesem Verfahren liegen die vollständigen Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauordnungsamt, Zimmer 207 in der Zeit vom 12.09.2011 bis zum 11.10.2011 einschließlich aus.

 

Seit 1985 wird die Strecke für den Personennahverkehr nicht mehr genutzt. Allerdings verkehren bis heute Güterzüge auf dem Streckenabschnitt Lindern bis Oberbruch. Der weitere Streckenabschnitt Oberbruch bis Heinsberg ist dagegen ungenutzt.

 

Um die Strecke für den Schienenpersonennahverkehr wieder nutzbar zu machen, ist es erforderlich, die Strecke zukünftig zu elektrifizieren und verbunden damit die Sicherheit an den Bahnübergängen für den Individualverkehr und den nicht motorisierten Verkehr an elektrifizierten Bahnstrecken zu gewährleisten.

 

Die Bahnübergangssicherung ist Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens und sieht vor, dass alle vier Bahnübergänge mit Lichtsignalen und einer neuen Beschilderung ausgestattet werden. Zusätzlich wird am Bahnübergang Nr. 4 (Gemeindeverbindungsstraße zwischen Honsdorf und Randerath) eine Halbschranke errichtet. An den Bahnübergängen Nr. 1 bis 3 werden die Wirtschaftswege auf einer Seite aufgeweitet, so dass der Verkehr abfließen kann.

 

Die in Rede stehenden Bahnübergänge befinden sich in der freien Feldflur zwischen Lindern und Randerath nordöstlich der Ortschaften Leiffarth und Honsdorf.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind durch die geplante Änderung der Bahnübergänge zwischen Lindern und Randerath keine Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet Geilenkirchen zu erwarten.

 

Für die Elektrifizierung der Strecke wird ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

 

 


Finanzierung:

Man geht von Gesamtkosten aus in Höhe von 873.730,00 €.

Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes hat der Straßenbaulastträger die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen an den Bahnübergängen zu 1/3 zu tragen. Straßenbaulastträger ist sowohl für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Honsdorf und Randerath und auch für die Wirtschaftswege die Stadt Geilenkirchen. Einen Antrag für die Erteilung einer Landeszuwendung aus Mitteln für den kommunalen Straßenbau hat die Stadtverwaltung bereits gestellt.

Nach den Förderrichtlinien würde die Zuwendung 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Den verbleibenden Betrag müsste die Stadt als Eigenanteil tragen.

Allerdings hat sich die Stadt Heinsberg durch entsprechenden Vertrag verpflichtet, den städtischen Eigenanteil zu übernehmen.

 


Anlagen:

-       Lageplan