Sachverhalt:
Die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat die überörtliche
Prüfung der Stadt Geilenkirchen im Jahr 2021 durchgeführt und die Ergebnisse in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.02.2022 vorgestellt.
Die
Verfahrensvorschriften des § 105 GO NRW sehen vor, dass die Bürgermeisterin den
Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt. Die Verwaltung
hat zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner
Beratungen. Der Prüfbericht der GPA enthält Empfehlungen und Feststellungen, zu
denen die Verwaltung entsprechende Stellungnahmen aufbereitet hat. Der Rat
beschließt abschließend, die Stellungnahmen der Verwaltung zu allen
Feststellungen und Empfehlungen zu bestätigen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Stellungnahmen an die GPA und die Aufsichtsbehörde
weiterzuleiten.
Da
der Prüfbereich der Hilfen zur Erziehung einen umfangreichen Teil der
Gesamtprüfung eingenommen hat, hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen,
diesen Teil des Berichts sowie die Stellungnahmen der Verwaltung dem
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der
Teilbericht „Hilfen zur Erziehung“ steht elektronisch
als Anlage zur Verfügung. Die tabellarische Darstellung der Feststellungen und
Empfehlungen der GPA mit den Stellungnahmen der Verwaltung ist beigefügt.
Die
Verwaltung wird in der Sitzung einen zusammenfassenden Überblick über das
Prüfergebnis geben und für Fragen zur Verfügung stehen.