Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des
Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage
„Thelensgracht“ im Stadtteil Beeck werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG NRW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der
Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.
Sachverhalt:
Die Erschließungsanlage „Thelensgracht“, beginnend an der Einmündung Am Mühlenhof bis zur Einmündung Am Weiher im Stadtteil Beeck wurde im Jahre 2018 erneuert und verbessert. Es wurden neue Bordstein- und Rinnenanlagen zur Straßenentwässerung gebaut. Die Fahrbahn erhielt, wie auch vorher vorhanden, eine neue Schwarzdecke. Die erstmalig durchgängig erstellte Gehweganlage (einseitig) wurden an das Fahrbahnniveau angepasst und einheitlich in Betonsteinpflaster befestigt. Weiterhin wurde eine neue, erstmalig vollständig erdverkabelte, Beleuchtungsanlage installiert.
Durch die erfolgte Straßenbaumaßnahme wurde eine
den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechende, wieder auf
Jahrzehnte hinaus intakte Verkehrsanlage geschaffen und hierdurch die
Erschließungs- und Wohnsituation der angrenzenden Grundstücke erheblich
verbessert. Da den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme dieser erneuerten und verbesserten Verkehrsanlage
wirtschaftliche Vorteile geboten werden, sind zum Ersatz des der Stadt
entstandenen Herstellungsaufwandes für die Fahrbahn, die Straßenentwässerung
und die Gehweganlagen Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG zu erheben.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am
entstandenen Herstellungsaufwand richtet sich nach dem geltenden Ortsrecht.
Bei der o. g. Erschließungsanlage handelt es sich
um eine Haupterschließungsstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt
daher für die Fahrbahn und die Straßenentwässerung 30 %, für die Gehwege 50 %
und für die Beleuchtung 30 % des der Stadt entstandenen beitragsfähigen Aufwandes.
Der von den Anliegern zu tragende
Herstellungsaufwand ist nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen in der
Stadt Geilenkirchen auf die durch die jeweilige Anlage erschlossenen
Grundstücke nach der Grundstücksfläche zu verteilen.
Anrechenbar ist hierbei grundsätzlich eine Fläche
bis zu einer Tiefe von 40 Metern, es sei denn, dass eine größere Tiefe baulich
oder gewerblich genutzt wird oder genutzt werden darf. Grundstücke in
Bebauungsplangebieten werden mit der Fläche in die Abrechnung einbezogen, auf
die der Bebauungsplan die bauliche oder gewerbliche Nutzungsfestsetzung
bezieht.
Die sich ergebende Fläche wird hiernach entsprechend ihrer baulichen Ausnutzbarkeit mit einem Prozentsatz bewertet. Dieser beträgt bei bis zu zweigeschossiger Bebauung bzw. Bebaubarkeit 100 %.
Die Summe der anrechenbaren und entsprechend
ihrer baulichen Ausnutzbarkeit bzw. Nutzung bewerteten Grundstücksflächen ist
die Abrechnungsfläche. Sie beträgt im vorliegenden Fall 16.573 m².
Zusammenstellung
des Aufwandes und Berechnung des Beitragssatzes
Teileinrichtung beitragsfähiger Anliegeranteil umlagefähiger Aufwand Aufwand
Herstellung der Fahrbahn 161.335,21 € 30 % 48.400,56
€
einschließlich
Oberflächenentwässerung
Herstellung der Gehwege 38.612,08 € 50 % 19.306,04
€
Herstellung der Beleuchtung 9.096,18 € 30 % 2.728,85 €
Summen: 209.043,47 € 70.435,45 €
Es ergibt sich somit ein Beitragssatz in Höhe von
70.435,45 € : 16.573 m² = 4,25001 €/m² Abrechnungsfläche.*
* Die Abrechnung ist durch das Rechnungsprüfungsamt noch nicht abschließend geprüft. Daher können sich bis zur Ratssitzung am 27.04.2022 noch geringfügige Änderungen ergeben.
Gemäß den ergänzenden
Vorschriften des § 8a KAG besteht die Möglichkeit, einen Förderantrag beim Land
NRW zu stellen, wenn der Tag der Entscheidung, die Erneuerungsmaßnahme
durchzuführen, nach dem Stichtag 01.01.2018 gefasst wurde.
Dieser Tatbestand ist im
vorliegenden Fall leider nicht erfüllt. Eine Förderfähigkeit der
Straßenbaumaßnahme „Thelensgracht“ ist somit ausgeschlossen.