Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche südlich der Ortslage Müllendorf, zwischen der K 24 und der Bahnlinie Aachen/Mönchengladbach
- Beratung über das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen
- Beschluss zur Auslage und Erörterung des Planungskonzepts mit Äußerungsgelegenheit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung und Äußerungsaufforderung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2510/2022
Aktenzeichen
61 20 01 78
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird beschlossen, das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen zwecks Erörterung und Äußerungsgelegenheit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

 

  1. Es wird beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Sachverhalt:

 

    Geltungsbereich des Plangebiets

 

In seiner Sitzung am 09.02.2022 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossen, das Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südlich von Müllendorf, zwischen der K 24 und der Bahnlinie Aachen/Mönchengladbach, einzuleiten (siehe Vorlage 2420/2021). Der Geltungsbereich des Plangebiets ist im obigen Kartenauszug gestrichelt gekennzeichnet.

 

Bekanntlich soll das Geschäftsfeld eines ortsansässigen Unternehmens im Bereich des obigen Plangebiets um eine mechanisch biologische Bodenbehandlungsanlage erweitert werden. Zwecks Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Anlage und zwecks Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan an die tatsächliche seit mehreren Jahren stattfindende Art der Bodennutzung, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen geboten.

 

Beabsichtigt ist, eine Ausweisung als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung Bauschuttrecyclinganlage, Betonanlage, Bodenbehandlungsanlage, Kompostieranlage. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen stellt den Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

 

Inzwischen hat ein Stadtplanungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers ein Planungskonzept erstellt, sodass das weitere Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen voranschreiten kann. Die Unterlagen zum Planungskonzept sind dieser Vorlage beigefügt. Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB an.