Betreff
Regionalplan Köln - Neuaufstellung; Sachstandsbericht
Vorlage
2522/2022
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 ROG sind für die Teilräume der Bundesländer Regionalpläne aufzustellen. Diese Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln (§ 13 Abs. 2 ROG). Beide Pläne, die so genannten Raumordnungspläne, sollen Festlegungen enthalten, insbesondere zu:

 

-       der anzustrebenden Siedlungsstruktur

-       der anzustrebenden Freiraumstruktur

-       den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastrukturen.

 

Der maßgebliche Landesentwicklungsplan (LEP) als Raumordnungsplan für das Landesgebiet im Sinne des Gesetzes ist seit 2017 in Kraft. Auf der Grundlage dieses LEP und den dazugehörigen Änderungen wird der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln neu aufgestellt. Derzeit befindet sich der Entwurf des Regionalplans in der Beteiligung. Zu diesem Entwurf kann die Öffentlichkeit und können auch die Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme mit Anregungen, Hinweisen und Bedenken abgeben. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören auch die Kommunen. Der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung geht vom 07.02. bis 31.08.2022.

 

Gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den/die Bürgermeister/in der Stadt Geilenkirchen beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung auf dem Gebiet der Raumordnung, Landes- und Fachplanung Stellungnahmen und Empfehlungen der Stadt zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Landes- und Regionalplänen (früher: Gebietsentwicklungspläne).

 

Inhalt des Regionalplans

 

Nach den Vorschriften des § 13 Abs. 5 ROG soll der Regionalplan (als Raumordnungsplan) Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu

 

1.    der anzustrebenden Siedlungsstruktur

2.    der anzustrebenden Freiraumstruktur

3.    den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur.

 

Demnach lauten die Themen des aktuellen Regionalplanentwurfs

 

-       gesamträumliche Aspekte

-       Siedlungsraum

-       Freiraum

-       Infrastruktur.

 

Die Regionalplanung ist das Bindeglied zwischen der Landesplanung und der örtlichen Bauleitplanung. Dies bedeutet, dass die zu den o. g. Themen festgesetzten Grundsätze und Ziele des Regionalplans Auswirkungen haben auf gemeindliche Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren.

Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.

Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.

 

Bedeutung für die Stadt Geilenkirchen

 

Im Rahmen der Beteiligungsphase hat die Stadt die Möglichkeit, zu einzelnen Themenbereichen Stellung zu nehmen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, sich zu den siedlungsräumlichen Aspekten zu äußern. Hierdurch können wichtige Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig erfolgreiche Bauleitplanung bearbeiten zu können. Dies gilt sowohl für die Wohnbauflächen als auch für Gewerbe- und Industriebereiche.

 

Seitens der Verwaltung werden diesbezüglich in der Ausschusssitzung die wichtigsten Grundzüge des Raumordnungsplans aufgezeigt.

 

Die Planunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden am 27.01.2022 übersandt. Die zugehörigen Unterlagen sind auch online abrufbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_regionalplanung/index.html.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Bis zum 31.08.2022 besteht die Möglichkeit, als Kommune zum Entwurf des Regionalplans Stellung zu nehmen. Diese Beteiligungsphase wird die Verwaltung nutzen, um die im Plan aufgezeigten Bedarfe zu überprüfen und Möglichkeiten für entsprechende Gebietsausweisungen zu eruieren. Das Ergebnis soll dann Grundlage sein für den Entwurf einer Stellungnahme. Ziel ist es, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.08.2022 diese Stellungnahme zu beschließen.