Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO beschlossen.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- bzw. Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Die Ermächtigungen konsumtiver Art vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 betragen insgesamt 1.860.944,14 € (Anlage 1). Diese Ermächtigungen erhöhen die entsprechenden Positionen sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan des Haushaltsplanes 2022.
Die Ermächtigungen investiver Art vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 betragen insgesamt 17.047.579,98 € (Anlage 2). Diese Ermächtigungen erhöhen die entsprechenden Positionen im Finanzplan des Haushaltsplanes 2022.