Betreff
Sachstandsbericht und Vorstellung der Planungen für ein Bürgerhaus in Kraudorf
Vorlage
2535/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das Vorhaben zusammen mit der Interessengemeinschaft Kraudorf weiter zu konkretisieren und vorbehaltlich einer späteren Priorisierung der städtischen Investitionsvorhaben auch die Stellung eines Förderantrags vorzubereiten. Ferner soll das Projekt in einer Informationsveranstaltung den ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern zu gegebener Zeit vorgestellt werden.  


Sachverhalt:

 

Die Errichtung eines Bürgerhauses in Kraudorf wird bereits seit einigen Jahren durch die Interessengemeinschaft des Dorfes (IG) verfolgt. In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 09.10.2018 (Vorlage 1343/2018) wurde die Angelegenheit bereits beraten und die Verwaltung beauftragt Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Der Antrag wurde Anfang 2019 eingereicht. In den Gesprächen mit der Bezirksregierung zu dem Vorhaben wurde jedoch deutlich, dass vor einer Bewilligung noch einige grundlegende Fragen, insbesondere baurechtliche, geklärt sein müssten. Daher wurde der Antrag zunächst zurückgestellt.

 

Vor einigen Wochen fand ein gemeinsamer Termin zwischen Stadt, Bezirksregierung und der IG Kraudorf statt. Seitens der Bezirksregierung wird das Vorhaben grundsätzlich positiv beurteilt, wenn die noch offenen Fragen geklärt werden. Aus dem Gespräch wurde auch mitgenommen, dass es für den Antrag vorteilhaft sei, wenn die Stadt den Förderantrag stelle und auch Bauherr sei, da in diesem Fall insbesondere ein vereinfachter Verwendungsnachweis genüge.

 

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Programmaufruf für das Dorferneuerungsprogramm 2023 bislang nicht erfolgt ist. Wann dies erfolgt, hängt wahrscheinlich auch mit der Bildung der neuen Landesregierung nach der Landtagswahl zusammen. Üblicherweise war der 30.09. eines Jahres die Frist für die Einreichung eines Antrags. Hier ist abzuwarten, ob dies in diesem Jahr ggf. auch später möglich sein wird und ob sich die Eckpunkte hinsichtlich der Finanzierung von Bürgerhäusern nicht ändern. Bislang beträgt die Förderung 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf einen maximalen Betrag von 250.000 € begrenzt.

 

Seitens der IG wurde in der Zwischenzeit bereits eine Bauvoranfrage gestellt, problematisch ist diesbezüglich hauptsächlich der Lärmschutz. Dies wurde bereits im Vorfeld erörtert und die geplante Nutzung des Bürgerhauses entsprechend angepasst, damit – eine feste Zahl an Brauchtumsveranstaltungen ausgenommen – ansonsten gewährleistet ist, dass bis 22.00 Uhr sämtliche Nutzer das Bürgerhaus (mit Parkplatz) verlassen haben. Dies wäre jedoch noch durch ein entsprechendes Lärmschutzgutachten nachzuweisen. Hierfür müssten außerplanmäßig Mittel in Höhe von ca. 3.000 € bereitgestellt werden. Über die Bauvoranfrage könnte anschließend entschieden werden.

 

Da das Grundstück auf dem das Bürgerhaus errichtet werden soll der Katholischen Kirchengemeinde gehört, wurden mit dem Bistum Aachen Gespräche im Hinblick auf einen abzuschließenden Erbpachtvertrag geführt. Hier besteht eine grundsätzliche Bereitschaft und die wesentlichen Fragen konnten bereits geklärt werden. Ein Erbpachtvertrag würde zu einem späteren Zeitpunkt vom Rat beschlossen werden müssen. Ferner wären dann in einem weiteren Schritt vertragliche Regelungen zur Überlassung des Grundstücks mit Bürgerhaus mit der Interessengemeinschaft zu schließen. Es ist beabsichtigt, dass die laufenden Kosten (inklusive Erbpacht) von der Interessengemeinschaft getragen werden.

 

Durch Vertreter der IG werden die Planungen für das Bürgerhaus in der Sitzung vorgestellt und auch der derzeitige Stand der Finanzierung erläutert. Bis zur Stellung eines neuen Förderantrages wären diese Planungen aber sicher noch anzupassen. Ggf. sollen auch weitere Fördermittel (z.B. KfW-Förderungen) mit eingebaut werden. Im weiteren Verlauf ist auch der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zu beteiligen. Das aktualisierte Konzept mit dem endgültigen Finanzierungsplan würden sodann für die Fassung eines Beschlusses zur Stellung eines Förderantrags erneut vorgestellt.


Finanzierung:

 

Die Mittel für ein schallschutztechnisches Gutachten im Umfang von ca. 3.000 € müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.