Betreff
Antrag der Fraktion Bürgerliste - Rückübertragung der Verpflichtung zur Winterwartung in der Straße "Im Viereck" in Geilenkirchen-Beeck auf die Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2536/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag lt. Antrag:

 

Für die Straße „Im Viereck“ in Geilenkirchen-Beeck wird die Winterwartung mit Beginn des Jahres 2023 auf die Stadt Geilenkirchen zurück übertragen.

Dazu wird die Straße mit der nächsten Satzungsänderung – spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.01.2023 – im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen als Straße gekennzeichnet, in der die Stadt zur Winterwartung der Fahrbahn verpflichtet ist.


Sachverhalt:

 

Auf den beigefügten Antrag der Fraktion Bürgerliste wird verwiesen.

 

Aus der Sicht der Verwaltung steht dem Antrag der Fraktion Bürgerliste nichts entgegen. Die Änderungssatzung sollte, wie von der Fraktion Bürgerliste vorgeschlagen, erst zum Ende des Jahres hin beschlossen werden, sobald die neuen Benutzungsgebühren berechnet sind.