Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Überprüfung von Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für Jugendliche in der Innenstadt
Vorlage
2546/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Räumlichkeiten/ Leerstände in der Innenstadt zu finden, in der sich Jugendliche regelmäßig treffen können. Zur Sicherstellung der anfallenden Raum- und Betreuungskosten inkl. der fachlichen Leitung sollen die Möglichkeiten der Nutzung des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren sowie weitere Fördermöglichkeiten überprüft werden. Kinder und Jugendliche und der Behindertenbeauftragte sollten in den Prozess aktiv einbezogen werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Ausweitung der Jugendarbeit in der Stadt Geilenkirchen hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2022 über die Förderung einer durch die evangelische Kirchengemeinde einzustellenden sozialpädagogischen Fachkraft beschlossen, die zunächst offene Angebote der Jugendarbeit in den Außenorten aufbauen soll. Vor der Beschlussfassung wurde durch die Ausschussmitglieder umfassend darüber diskutiert, ob der Arbeitsschwerpunkt zunächst die Außenorte oder den Innenstadtbereich erfassen sollte. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass das angestrebte Konzept jederzeit Änderungen auch bezüglich der Örtlichkeiten zulassen solle, sofern entsprechende Bedarfe nicht erkennbar seien und vor diesem Hintergrund Angebote von den Jugendlichen nicht angenommen werden würden.

 

Der vorliegende Antrag bedingt grundsätzlich weitere finanzielle und personelle Ressourcen, die mittel- und langfristig nicht alleine durch Förderprojekte abgedeckt werden können und den städtischen Haushalt belasten.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung unter Bezugnahme auf den Projektvorschlag noch einmal die durch das Jugendamt bereits ausgeführte Arbeit sowie auch bereits laufende Projekte in den einzelnen Arbeitsfeldern darstellen und Bezug auf die im Antrag aufgeführten Punkte der inhaltlichen Arbeit nehmen. Hierdurch soll die Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder Ausschusses erweitert werden.