Betreff
Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Vorlage
2547/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Elternbeitragssatzung in der vorgelegten Fassung unter Festlegung der ersten Beitragsstufe auf xx.000,- € zu beschließen und mit Wirkung ab dem 01.08.2022 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 02.03.2022 hat der Ausschuss über die Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege diskutiert. Die von der Verwaltung angestrebte Anpassung unter Zugrundelegung der durch das Land NRW mitgeteilten Fortschreibungsrate wurde von den Ausschussmitgliedern in Mehrheit akzeptiert. Eine Beschlussfassung wurde jedoch verschoben mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Einnahmeausfälle bei einer Anhebung der unteren Beitragsstufe von bisher 27.000 € auf bis 30.000 € zu ermitteln und dem Ausschuss vorzutragen.

 

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Einkommenssituation der beitragspflichtigen Eltern ergibt sich folgendes Bild:

 

Die Anhebung der unteren Einkommensstufe auf 28.000 € zieht einen jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von 4.597,08 € nach sich.

 

Die Anhebung der unteren Einkommensstufe auf 29.000 € zieht einen jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von 6.174,96 € nach sich.

 

Die Anhebung der unteren Einkommensstufe auf 30.000 € zieht einen jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von 11.472,00 € nach sich.

 

Bezüglich der Ermittlung der Beträge wird auf die in der Anlage beigefügten Anlage verwiesen.

 

Der Ausschuss möge nunmehr über die Elternbeitragssatzung und die Höhe der in der Elternbeitragstabelle festzulegenden unteren Beitragsstufe ab dem 01.08.2022 beschließen.