Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Parkraumbewirtschaftung für innerstädtische Parkplätze (mit Ausnahme des City Parkplatzes und des P & R Parkhauses am Bahnhof) zum Zwecke der Refinanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Vorlage
2551/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag lt. Antrag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die Einführung einer kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung an noch zu definierenden innerstädtischen Parkplätzen mit Ausnahme des City Parkplatzes und des P & R Parkhauses am Bahnhof.


Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben die Einführung einer kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung an noch zu definierenden innerstädtischen Parkplätzen mit Ausnahme des City Parkplatzes und des P & R Parkhauses am Bahnhof.

 

Zu dem Antrag wird aus der Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung ist derzeit dabei, das Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet von Geilenkirchen auszuschreiben. Dazu sind bereits Fördermittel in Höhe von 29.120,00 € bewilligt.

 

Über die Inhalte eines solchen Konzeptes hatte Herr Overs vom Zukunftsnetz Mobilität NRW in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung informiert.

Die Verkehrssituation im gesamten Stadtgebiet soll im Hinblick auf die sich ändernden Mobilitätsgewohnheiten analysiert und bewertet werden. Entwicklungspotentiale für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung sollen aufgezeigt und strategische Ziele entwickelt werden. Dabei spielt die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel eine besondere Rolle. Auch soll untersucht werden was notwendig ist, um die Attraktivität von Alternativen zum privaten PKW zu steigern.

 

Ein Baustein dieses Konzeptes ist es, die Parkraumsituation zu untersuchen und Möglichkeiten einer Verbesserung aufzuzeigen. Dazu gehört auch die ergebnisneutrale Prüfung dahingehend, ob es sinnvoll ist, eine monetäre Parkraumbewirtschaftung einzuführen.

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde diese Entscheidung vorweggenommen.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Vorwegnahme dieses Punktes insbesondere zeitgleich zum Start der Erstellung des Mobilitätskonzeptes, den Prozess der Bürgerbeteiligung nachhaltig beeinflussen würde.

Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass teilweise sehr erregte öffentliche Diskussionen geführt werden. Eine Vorfestlegung in diesem Punkt könnte in der Bevölkerung den Eindruck erwecken, dass eine echte Beteiligung nicht erwünscht ist.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollten auch im Hinblick auf die noch folgende Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes abgewartet werden.