Beschlussvorschlag
lt. Antrag:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die Einführung einer kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung an noch zu definierenden innerstädtischen Parkplätzen mit Ausnahme des City Parkplatzes und des P & R Parkhauses am Bahnhof.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit
dem als Anlage beigefügten Schreiben die Einführung einer kostenpflichtigen
Parkraumbewirtschaftung an noch zu definierenden innerstädtischen Parkplätzen
mit Ausnahme des City Parkplatzes und des P & R Parkhauses am Bahnhof.
Zu dem Antrag wird aus der Sicht der Verwaltung wie
folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung ist derzeit dabei, das
Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet von Geilenkirchen auszuschreiben. Dazu
sind bereits Fördermittel in Höhe von 29.120,00 € bewilligt.
Über die Inhalte eines solchen Konzeptes hatte Herr
Overs vom Zukunftsnetz Mobilität NRW in der letzten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung informiert.
Die Verkehrssituation im gesamten Stadtgebiet soll
im Hinblick auf die sich ändernden Mobilitätsgewohnheiten analysiert und
bewertet werden. Entwicklungspotentiale für eine nachhaltige
Mobilitätsentwicklung sollen aufgezeigt und strategische Ziele entwickelt
werden. Dabei spielt die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel eine besondere
Rolle. Auch soll untersucht werden was notwendig ist, um die Attraktivität von
Alternativen zum privaten PKW zu steigern.
Ein Baustein dieses Konzeptes ist es, die
Parkraumsituation zu untersuchen und Möglichkeiten einer Verbesserung
aufzuzeigen. Dazu gehört auch die ergebnisneutrale Prüfung dahingehend, ob es
sinnvoll ist, eine monetäre Parkraumbewirtschaftung einzuführen.
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
würde diese Entscheidung vorweggenommen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die
Vorwegnahme dieses Punktes insbesondere zeitgleich zum Start der Erstellung des
Mobilitätskonzeptes, den Prozess der Bürgerbeteiligung nachhaltig beeinflussen
würde.
Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass
teilweise sehr erregte öffentliche Diskussionen geführt werden. Eine
Vorfestlegung in diesem Punkt könnte in der Bevölkerung den Eindruck erwecken,
dass eine echte Beteiligung nicht erwünscht ist.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten auch im Hinblick
auf die noch folgende Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse des
Mobilitätskonzeptes abgewartet werden.