Betreff
Information zum Stand der Angebotsentwicklung und zum weiteren Verfahren bei der Durchführung von im Haushalt vorgesehenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine
Vorlage
2558/2022
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Da diese Informationsvorlage sowohl den Geschäftsbereich des Haupt- und Finanzausschusses als auch den des Umwelt- und Bauausschusses betrifft, wird sie beiden Ausschüssen zugeleitet.

 

Sachstand:

 

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Schreiben von mit der Ausführung von Bauleistungen beauftragten Unternehmen, mit denen auf Lieferschwierigkeiten und Kostensteigerungen bei zurzeit laufenden Maßnahmen hingewiesen wird.

Diesbezüglich wird beispielhaft auf beiliegende Schreiben hingewiesen. (Diese Schreiben sind nichtöffentlich.)

 

Insbesondere bei den folgenden Maßnahmen stellt die Stadtverwaltung eine extreme Kostenentwicklung fest:

 

-         Neubau der Turnhalle Gillrath inkl. Klassenraum (nach Submission der Bauleistungen)

-         Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Teveren (nach aktueller Kostenberechnung)

-         Ausbau der Hochstraße in Geilenkirchen-Teveren (nach aktueller Kostenberechnung)

 

Dies führt dazu, dass derzeit nicht seriös abgeschätzt werden kann, wie viele Haushaltsmittel letztendlich für diese und weitere laufenden Maßnahmen aufgewendet werden müssen bzw. können. Dies trifft insbesondere auf die investiven Maßnahmen zu. So lassen sich die oben genannten Maßnahmen nur dann finanzieren, wenn Deckungsmittel aus anderen investiven Maßnahmen hierfür herangezogen werden. Haushaltsmittel aus konsumtiven Maßnahmen dürfen hierfür nicht verwendet werden.

 

Priorisierung der Maßnahmen:

 

Daher beabsichtigt die Verwaltung derzeit, nur die bereits laufenden Investitionsmaßnahmen noch weiter zu verfolgen und zu Ende zu führen und keine neuen investiven Maßnahmen mehr zu beginnen, um sicher zu gehen, dass die laufenden Maßnahmen finanziert werden können. Bei den derzeit laufenden Investitionsmaßnahmen handelt es sich u. a. um die folgenden:

 

-         Erfüllung von Brandschutzauflagen in der GGS Geilenkirchen

-         Bau einer Turnhalle inkl. Klassenraum an der Grundschule Gillrath

-         Datennetz Realschule

-         Planung Blockheizkraftwerk (ALG, Turnhalle, Hallenbad)

-         KFZ-Beschaffungen

-         Ladesäulen Bauhof

-         WC-Anlage Wurmauenpark

-         Garage FWGH Tripsrath

-         Sanierung der Straße Hinter den Höfen (Planungsleistungen)

-         Erneuerung Skateranlage Wurmauenpark

-         Bike & Ride Boxen

-         Erneuerung und Ausbau Radweg Heinsberger Straße

-         Ausbau Von-Mirbach-Straße, Immendorf

-         Ausbau Hochstraße, Teveren

-         Neubau Fuß- und Radwegbrücke B116 Flahstraß

-         Erneuerung Fahbahnoberfläche Pater-Briers-Weg

-         Sanierung Heidestadion Teveren (Ingenieurleistungen)

-         Weiterentwicklung Wurmauenpark (Freianlagenplanung)

 

Dies führt dazu, dass einige im Haushaltsplan veranschlagten Investitionsmaßnahmen in diesem Jahr nicht mehr begonnen, also nicht mehr ausgeschrieben werden können, um die hierfür eingeplanten Mittel für weitere Kostenentwicklungen vorhalten zu können.

Zur konkreten Planung beabsichtigt die Verwaltung, über die Sitzungspause im Sommer eine Prioritätenliste für die mittelfristig eingeplanten Investitionsmaßnahmen zu erstellen. Die Prioritätenliste wird den Gremien nach der Sommerpause zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Aus der Sicht der Verwaltung sollte hierbei das Ziel darin bestehen, zunächst einmal die geplanten Maßnahmen im Rahmen des finanziell Möglichen in den nächsten zwei bis drei Jahren abzuarbeiten, bevor neue Maßnahmen in den Katalog aufgenommen werden.

Dies führt darüber hinaus dazu, dass der Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen wird, die Anstrengungen zum Haushaltsausgleich aufrechtzuerhalten bzw. diese noch zu intensivieren.

 

Anwendung der Erlasse zur Stoffpreisänderung:

 

Wie dem oben erwähnten Schreiben der Baugewerbe Innung Heinsberg entnommen werden kann, existieren Erlasse auf Bundes- und Landesebene dazu, wie mit den Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien in Folge des Ukraine-Krieges umgegangen werden kann.

Die Problematik liegt darin, dass sich die Bauunternehmen aufgrund der aktuellen Unwägbarkeiten einen Sicherheitszuschlag auf ihre Angebotspreise vorbehalten bzw. diesen einkalkulieren. Die Angebotspreise übersteigen die Kostenschätzungen daher aktuell regelmäßig in erheblichem Maße.

Vertragsrechtlich kann hierfür eine sog. Stoffpreisgleitklausel vereinbart werden. Das Vergabehandbuch NRW verfügt über ein entsprechendes Formblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt werden kann. Mit dieser Stoffpreisgleitklausel wird das Risiko unerwarteter Preissteigerungen im Laufe der Ausführungsphase auf den Auftraggeber und den Auftragnehmer verteilt. Die Unternehmen sollen so dazu ermöglicht werden, realistische Preise anzubieten. Laut Bundes- und Landeserlass sind die Voraussetzungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel, nämlich insbesondere das Vorliegen eines nicht kalkulierbaren Preisrisikos zurzeit erfüllt. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht auf kommunaler Ebene jedoch nicht.

 

Die Verwaltung möchte hiermit darüber informieren, dass sich grundsätzlich an dem o. g. Erlassen orientiert wird. Es wird im Einzelfall beurteilt, ob eine Stoffpreisgleitklausel und damit das entsprechende Formblatt in die Vergabeunterlagen aufgenommen wird, oder nicht. Ebenso wurden bereits laufende Ausschreibungsverfahren dahingehend überprüft, ob die nachträgliche Einbeziehung einer Stoffpreisgleitklausel sinnvoll wäre.

Für bereits bestehende Verträge, zu denen die Unternehmen Schwierigkeiten aufgrund von Lieferengpässen oder gestiegenen Einkaufspreisen anmelden, wird genau überprüft, ob beispielsweise eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, also ob die Umstände tatsächlich so gravierend sind, dass eine gewisse Bagatellgrenze überschritten wird und die Anpassung des Vertrages erfolgen muss.