Betreff
Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NRW - Besetzung von Drittorganisationen
Vorlage
2560/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW, dass die folgenden Mitglieder des Rates für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes benannt werden:

 

Verwaltung (1 Sitz): Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld

CDU-Fraktion (2 Sitze): …

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Sitz): …

Fraktion Bürgerliste (1 Sitz): …


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund informierte die Verwaltung darüber, dass am 14.06.2022 eine Mitgliederversammlung stattfindet, zu der neben Bürgermeisterin Ritzerfeld vier Delegierte des Stadtrates eingeladen werden. Die Delegierten müssen hierfür erstmalige benannt werden. Zu benennen sind ebenfalls persönliche Vertreter/innen.

 

Da die nächste Ratssitzung erst nach diesem Termin stattfindet, soll die Benennung der Delegierten im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 GO NRW erfolgen. Der Dringlichkeitsbeschluss ist dem Rat zu seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Sitzverteilung für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW gestaltet sich wie folgt:

 

Verwaltung: 1 Sitz

CDU-Fraktion: 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 1 Sitz

Fraktion Bürgerliste: 1 Sitz