Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW - Besetzung von Drittorganisationen
Vorlage
2561/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NRW des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.06.2022 zur Benennung der folgenden Mitglieder des Rates für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW:

 

Verwaltung (1 Sitz): Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld (Vertreter: Erster Beigeordneter Herbert Brunen)

CDU-Fraktion (2 Sitze): Stadtverordneter Hans-Josef Paulus (Vertreter: Stadtverordneter Mario Karner) und Stadtverordneter Manfred Schumacher (Vertreter: Stadtverordneter Michael Kappes)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Sitz): Stadtverordneter Rainer Jansen (Vertreter: Stadtverordneter Harald Volles)

Fraktion Bürgerliste (1 Sitz): Stadtverordneter Christian Kravanja (Vertreter: Stadtverordneter Gero Ronneberger)


Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss traf in seiner Sitzung am 01.06.2022 einen Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NRW zur Benennung von Mitgliedern aus dem Rat und der Verwaltung zur Entsendung in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes. Der entsprechende Protokollauszug befindet sich anbei.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.