Beschlussvorschlag
lt. Antrag:
Die Verwaltung möge die Einführung einer Stelle für einen Digitalisierungsbeauftragten prüfen, einen Entwurf einer Stellenausschreibung entwickeln und die Ergebnisse in einer kommenden Sitzung dem Rat vorstellen. Die Finanzierung dieser Stelle ist durch die Einholung entsprechender Fördermöglichkeiten durch EU, Bund bzw. Land sicherzustellen.
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag aufgeführten Aufgaben
• Beratung der
Verwaltung, Schulen und öffentlichen Einrichtungen in Digitalisierungs- und
IT-Angelegenheiten
• Fachliche Leitung des IT-Teams der
Verwaltung
• Prüfung und
Vorstellung von Fördermöglichkeiten innerhalb des Fachgebiets
IT/Digitalisierung
• Information
über aktuelle Technologien und Prüfung der Sinnhaftigkeit ihrer Umsetzung für die
Stadt Geilenkirchen
sind Aufgaben, die selbstverständlich auch heute schon intern
wahrgenommen und erfüllt werden.
Die in dem Antrag angesprochenen Aufgaben eines
Digitalisierungsbeauftragten werden insoweit schon seit langem durch den
Abteilungsleiter der IT-Abteilung fachlich und organisatorisch im Hauptamt
erfüllt. Die Zusammenarbeit und Unterstützung der Ämter und Schulen sowie der
Kitas sind serviceorientiert aufgestellt. Die bevorstehende interne Umsetzung
eines Mitarbeitenden wird dem Abteilungsleiter IT in Organisations-und
Vertragsangelegenheiten außerdem zukünftig Freiräume ermöglichen, die u.a. die
Digitalisierung von Akten, die Einrichtung des elektronischen Posteingangs und
die Entwicklung von Workflows in 2023 voranbringen sollen.
Die fortlaufende Digitalisierung innerhalb der Verwaltung
befindet sich schon seit längerem in der Umsetzung. Beispielhaft seien insoweit
folgende Maßnahmen genannt: Das elektronische Rechnungseingangsbuch wird in
Verbindung mit einer Workflow-Software betrieben, die alle Arten von
elektronischen Rechnungen verarbeiten kann. Alle Lieferanten sind informiert,
grundsätzlich nur noch elektronische Rechnungen zu nutzen. Die genannte
Software ermöglicht alle möglichen Workflows auch unabhängig von der Nutzung
der Finanzsoftware. Momentan finden Vorüberlegungen statt, welche Prozesse dazu
umgesetzt werden können.
Alle Software-Produkte werden aktiv auf die Möglichkeiten von
Bürgerkomponenten überprüft. Zu nennen sind die anstehenden Angebote zum
digitalen Bauantrag und ein Bürger-GIS. Die Beteiligung im Zusammenhang mit
Bauleitverfahren wird bereits seit längerem voll digital betrieben. Mit dem
Facelift der Homepage wird auch eine Mängelmelder-App an den Start gehen, die
es den Bürgerinnen und Bürgern auf einfachste Art per Smartphone ermöglicht,
Schäden etc. an die Stadt zu melden.
Die städtischen Personalakten werden schon seit Jahren
ausschließlich digital geführt. Zudem wird auch ein Online-Bewerberverfahren
eingesetzt. Projekte mit Baulastakten und die komplett digitale Bearbeitung in
der Zentralen Vergabestelle können als weitere Beispiele genannt werden.
Darüber hinaus ist die Stadt Geilenkirchen im Sinne des
E-Government-Gesetzes NRW und des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet, den
Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen zukünftig digital zur Verfügung zu
stellen.
Die Beteiligung am Serviceportal des Kreises Heinsberg,
welches durch die regio IT Aachen betrieben wird, ermöglicht vollumfänglich
diese Voraussetzungen zu erfüllen. Das Serviceportal ist eines der führenden
Portale in NRW und wird in diversen Kreisen und Kommunen genutzt. Zudem
arbeitet die regio IT Aachen auch auf Bundesebene mit, wo die Portale
letztendlich als „Once-Only-Government“ miteinander verbunden werden sollen.
Die Stadt Geilenkirchen ist zudem in einem Arbeitskreis beim Kreis Heinsberg
vertreten, wo die Weiterentwicklung von Angeboten im Serviceportal für die
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg gemeinsam vorangetrieben werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind alle Dienstleistungen der Stadt
Geilenkirchen im Serviceportal abgebildet. Dieses Angebot wird auch nach dem
anstehenden Facelift der städtischen Homepage weiterhin für Dienstleistungen,
Formulare etc. genutzt und ständig weitergepflegt werden. Interaktive Formulare
und Online-Bezahlmöglichkeiten sind vorhanden und werden zukünftig weiter
ausgebaut.