Betreff
Neuwahl eines/r Ortsvorstehers/in für den Bezirk Grotenrath
Vorlage
2571/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt Herrn Franz Hensen als Ortsvorsteher für den Bezirk Grotenrath.


Sachverhalt:

 

Für jeden Stadtbezirk wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stimmbezirk erzielten Stimmenverhältnisses einen Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin (§ 39 Abs. 6 GO NRW).

Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können. Aufgabe des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist es in erster Linie, die Belange seines bzw. ihres Bezirkes wahrzunehmen.

 

Am 01.06.2022 ist die Ortsvorsteherin des Bezirks Grotenrath, Theresia Hensen, verstorben.

 

Für Theresia Hensen ist ein/e Nachfolger/in zu wählen. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Franz Hensen, Hinter den Höfen 81, 52511 Geilenkirchen zur Wahl vor.