Im laufenden Haushaltsjahr
ist die Genehmigung der folgend aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen sowie
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Diese bedürfen
der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und
Deckungsvorschlag |
Ansatz 2022 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.06.0 071100 11.538.01.0 785200 11.538.01.11 |
Stadtbetrieb Auszahlungen für den Erwerb von drei
Kastenwagen Für die
Beschaffung von drei Kastenwagen wurden für das Jahr 2022 Mittel i. H. v.
117.000 € im Haushaltsplan eingeplant. Im Laufe der weiteren Planungen hat
sich herausgestellt, dass die Anschaffung zweier Kastenwagen als E-Fahrzeug
präferiert wird. Aufgrund dessen wurden entsprechende Förderanträge im Rahmen
des Landesprogramms NRW progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität
gestellt. Mit Erhalt der Förderbescheide wurden insg. für beide Fahrzeuge
eine Förderung i. H. v. max. 40.830,00 € bewilligt. Die Zuweisung der Mittel
erfolgt jedoch lt. Förderbescheid erst nach Lieferung des Fahrzeuges, somit
ist mit dem Mitteleingang erst im Haushaltsjahr 2023 zu rechnen. Die Mehrauszahlungen i. H. v. 31.000 € müssen
im laufenden Haushalt daher als überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt und
durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt werden. Deckung Die
Deckung wird durch Mehreinnahmen im Produkt 01.111.06.0, Sachkonto 071100
(Einzahlungen aus der Veräußerung von Maschinen, technischen Anlagen und
Fahrzeugen) gewährleistet. Entwässerung und Abwasserbeseitigung Auszahlung Kanalsanierung Hochstraße Für die Kanalsanierung der Hochstraße soll ein Auftrag in Höhe von
778.769,91 € vergeben werden. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 556.840,56 €
zur Verfügung. Da die Maßnahme erst im
Jahr 2023 abgeschlossen wird, kann der Mehrbetrag durch
Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Der Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr
festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden. Deckung Die Deckung erfolgt aus der Nichtinanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigung für die Kanalsanierung der Schützenstraße
(Maßnahme 11.538.01.05) in Höhe von 175.000 € sowie ein Teil der Verpflichtungsermächtigung
der Maßnahme Kanalsanierung Hinter den Höfen (11.538.01.19) in Höhe von
50.000 €. Die Auszahlung der Verpflichtungsermächtigung wird im Haushalt 2023
abgebildet. |
117.000 € |
31.000 € (überplanmäßig) 225.000 € (außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung) |
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