Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NRW sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsgermächtigung gem. § 85 Abs. 1 i. V .m. § 83 GO NRW
Vorlage
2577/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die überplanmäßige Auszahlung und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2022

außerplanmäßig überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

01.111.06.0

 

071100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.538.01.0

 

 

785200

11.538.01.11

 

 

 

Stadtbetrieb

 

Auszahlungen für den Erwerb von drei Kastenwagen

 

Für die Beschaffung von drei Kastenwagen wurden für das Jahr 2022 Mittel i. H. v. 117.000 € im Haushaltsplan eingeplant. Im Laufe der weiteren Planungen hat sich herausgestellt, dass die Anschaffung zweier Kastenwagen als E-Fahrzeug präferiert wird. Aufgrund dessen wurden entsprechende Förderanträge im Rahmen des Landesprogramms NRW progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität gestellt. Mit Erhalt der Förderbescheide wurden insg. für beide Fahrzeuge eine Förderung i. H. v. max. 40.830,00 € bewilligt. Die Zuweisung der Mittel erfolgt jedoch lt. Förderbescheid erst nach Lieferung des Fahrzeuges, somit ist mit dem Mitteleingang erst im Haushaltsjahr 2023 zu rechnen.

Die Mehrauszahlungen i. H. v. 31.000 € müssen im laufenden Haushalt daher als überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt und durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt werden.

 

Deckung

Die Deckung wird durch Mehreinnahmen im Produkt 01.111.06.0, Sachkonto 071100 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen) gewährleistet.

 

 

Entwässerung und Abwasserbeseitigung

 

Auszahlung Kanalsanierung Hochstraße

 

Für die Kanalsanierung der Hochstraße soll ein Auftrag in Höhe von 778.769,91 € vergeben werden. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 556.840,56 € zur Verfügung.  Da die Maßnahme erst im Jahr 2023 abgeschlossen wird, kann der Mehrbetrag durch Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Der Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden.

 

 

Deckung

Die Deckung erfolgt aus der Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für die Kanalsanierung der Schützenstraße (Maßnahme 11.538.01.05) in Höhe von 175.000 € sowie ein Teil der Verpflichtungsermächtigung der Maßnahme Kanalsanierung Hinter den Höfen (11.538.01.19) in Höhe von 50.000 €. Die Auszahlung der Verpflichtungsermächtigung wird im Haushalt 2023 abgebildet.

 

 

 

 

117.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.000 €

(überplanmäßig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

225.000 €

(außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung)

 

 

 

 

 

 

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