Betreff
Fällung eines Straßenbaumes am Holzmarkt wegen eines privaten Bauvorhabens
Vorlage
2595/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Zwischen Holzmarkt und Gerbergasse liegt das Grundstück einer ehemaligen radiologischen Praxis. Das Grundstück soll mit einem mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus neu bebaut werden. Im Zuge der eingereichten Planungen wurde festgestellt, dass der neue Baukörper nahe an einen Straßenbaum (Ahorn) heranreichen wird. Dieser Baum befindet sich am Durchgang vom Parkplatz auf die Gerbergasse und ragt fast zur Hälfte auf das betroffene Grundstück, welches bisher dort nur mit einer Garage bebaut ist. Der neue Baukörper würde näher an die Straße heranrücken.

 

 

Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Grundstückseigentümer sein Bauvorhaben wie geplant errichten darf, auch wenn dafür Äste des auf sein Grundstück überragenden Baumes entfernt werden müssten. Aus gärtnerischer Sicht, wäre der entsprechende Eingriff in die Baumkrone jedoch so erheblich, dass kurz- bis mittelfristig die Standsicherheit des Baumes gefährdet wäre. Wie auf den Bildern erkennbar ist, würde die Krone nahezu halbiert.

 

 

         

 

(Blick Richtung Holzmarkt)                                                   (ungefähre Schnittgrenze)

  

Mit dem Bauherrn wurden daher Gespräche geführt. Er ist bereit, als Ersatz für den wegfallenden Baum vier neue Bäume zu finanzieren. Ob im unmittelbaren Umfeld ggf. eine andere, schmaler wachsende Baumart einen Standort findet, muss noch geprüft werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Durchgang auch eine Feuerwehrzufahrt darstellt.